misereorAachen/Berlin - Deutsche Unternehmen sind immer wieder direkt oder indirekt an Menschenrechtsverletzungen im globalen Süden beteiligt - so das Ergebnis einer Studie von MISEREOR, Brot für die Welt und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Beispiele seien etwa der Zusammenbruch des Fabrikkomplexes Rana Plaza in Bangladesch, der Einsatz gesundheitsschädlicher Pestizide auf Plantagen in Malaysia oder menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in indischen Steinbrüchen. Doch die Studie "Unternehmen zur Verantwortung ziehen: Erfahrungen aus transnationalen Menschenrechtsklagen" habe auch gezeigt, dass aber Unternehmen so gut wie nie zur Verantwortung würden gezogen.

"Ein Unternehmen, das für Menschenrechtsverstöße verantwortlich ist, muss zur Rechenschaft gezogen werden", forderte Ilona Auer-Frege, Leiterin des Berliner MISEREOR-Büros. Doch fast immer blieben Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch weltweit agierende Unternehmen folgenlos. Das liege zum einen an der politischen und rechtlichen Situation vor Ort, aber auch an der Rechtslage in den Herkunftsländern der transnationalen Unternehmen. In Deutschland ist es für Opfer von Unternehmensunrecht fast unmöglich, ihre Rechte vor Gericht einzuklagen.

MISEREOR und ECCHR sehen die Bundesregierung in der Verantwortung, national wie international wirksame Maßnahmen voranzutreiben. "Durch die Unterzeichnung der internationalen Menschenrechtspakte hat sich Deutschland zu ihrer verbindlichen Umsetzung verpflichtet", erklärt Auer-Frege. Daher sei die Regierung gefordert, sich für wirksame und verbindliche Mechanismen zur Einhaltung von Menschenrechten seitens der Unternehmen einzusetzen. Die Bundesregierung könne die prozessualen Hürden zum Beispiel durch Einführung von Gruppenklagen verringern. Vor allem aber müsse Deutschland rechtsverbindliche Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte für die Unternehmen selbst aber auch für ihre Tochter- oder Zulieferbetriebe im Ausland schaffen.

Allzu oft stelle sich die deutsche Regierung aber hinter die Interessen der Wirtschaftsunternehmen. Deutschland und andere Industrieländer, die sich als Vorkämpfer für Demokratie und Menschenrechte bezeichnen, sollten verbindliche Regeln für die Einhaltung der Menschenrechte nicht blockieren, forderte Auer-Frege. Stattdessen würden internationale Initiativen immer wieder verhindert - wie kürzlich auf der Sitzung Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (UN): Die Mitgliedsstaaten hatten am 26. Juni 2014 eine Resolution verabschiedet, um ein verbindliches Abkommen auszuarbeiten. Entwicklungspolitik Online berichtete. Dieses sollte transnationale Konzerne zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten. Zahlreiche Industrieländer wie die USA, Kanada und Deutschland stimmten gegen die Resolution und drohten, den Prozess zu boykottieren.

Quellen: misereor.de  ecchr.de


Back to Top

Wir nutzen ausschließlich technisch notwendige Cookies auf unserer Website.