TanzaniaHamburg (epo.de). - Ein Gericht in London hat dem tansanischen Staat mehr als drei Millionen Pfund als Entschädigung für den Schaden zugesprochen, den die privaten Betreiber der Wasserversorgung der tansanischen Millionenstadt Dar es Salaam angerichtet haben. Die Privatisierung erfolgte auf Druck der Weltbank, die weitere Kredite von einer Privatisierungspolitik der tansanischen Regierung abhängig machte. Entwicklungsorganisationen begrüßten das Urteil und werteten es auch als Niederlage für die Weltbank.

Das private Konsortium "City Water Services Ltd." (CWS) hatte im Dezember 2002 den Zuschlag erhalten, die Wasserversorgung von dem staatlichen Versorgungsunternehmen DAWASA zu übernehmen. CWS ist ein Konsortium des privaten britischen Wasserversorgungsunternehmens Biwater, des deutschen Unternehmens Gauff Ingenieure und der tansanischen Super Doll Trailer Manufacturers Company. Obwohl die privaten Betreiber angekündigt hatten, die Wasserversorgung der Bevölkerung von Dar es Salaam grundlegend zu verbessern, waren die Leistungen von CWS offenbar so schlecht, dass die Regierung sich am 13. Mai 2005 gezwungen sah, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Versorgung wieder DAWASA zu übertragen. In der Folge verklagten sich CWS und die tansanische Regierung gegenseitig.

In London hat die tansanische Regierung nun einen Erfolg erzielt und eine Kompensation für entstandene Schäden auf der Grundlage der Regelungen der "United Nations Commission on International Trade Law" erhalten. Das tansanische Wasserministerium kommentierte dieses Urteil so: "Das Ministerium ist erfreut, dass ein unabhängiges, internationales Gericht anerkannt hat, dass City Water schlecht gearbeitet hat und DAWASA deshalb berechtigt war, den Vertrag zu kündigen."

Der britische "Guardian", der am 11. Januar 2008 über das Urteil berichtete, zitierte eine Weltbankstudie von 2005, die zum Ergebnis kam: "Die grundlegende Annahme aufseiten fast aller Beteiligter und ganz sicher der finanzierenden Stellen war, dass es sehr schwierig bis fast unmöglich für den privaten Betreiber (City Water) sein würde, schlechter als DAWASA zu arbeiten, aber dennoch geschah dies."

Zu den internationalen Organisationen, die sich gegen eine erzwungene Politik der Privatisierung der Wasserversorgung im Süden der Welt aussprechen, gehört das "World Development Movement". Vicky Cann, beim WDM für Policy-Fragen zuständig, sagte nach dem Urteil: "Diese Entscheidung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Wasserprivatisierung eine gescheiterte Politik ist, die die Weltbank armen Ländern nicht aufzwingen sollte. Und diese Politik sollte ganz gewiss nicht von finanzierenden Einrichtungen wie der britischen Regierung unterstützt werden."

Die Organisation "Food and Water Watch" zeigte sich ebenfalls erfreut über die Entscheidung und wies darauf hin, dass die Entschädigungssumme ausreiche, um 50.000 Menschen in Dar es Salaam eine Versorgung mit sauberem Trinkwasser zu ermöglichen. Der Direktor der Organisation, Wenonah Hauter, erklärte außerdem: "Dieses Ergebnis ist ein Sieg für die öffentliche Wasserversorgung in Tansania. Biwater profitierte davon, dass es bei den Vertragsverhandlungen keine Konkurrenten gab und dass die Weltbank das Vorhaben finanziell unterstützte. Trotzdem war das Projekt durch Missmanagement vonseiten Biwaters geprägt."

Die juristische Auseinandersetzung ist mit dem Urteil in London noch nicht beendet. Denn die Klage von Biwater beim "International Centre for the Settlement of Investment Disputes" gegen den tansanischen Staat auf Entschädigung ist weiter anhängig. Organisationen wie "World Development Movement" protestieren dagegen, dass die privaten Betreiber erst schlecht gearbeitet haben und nun einen der ärmsten Staaten der Welt auf Entschädigung verklagen. Die Verhandlung findet unter strikter Geheimhaltung in Den Haag/Niederlande statt. Ein Urteil wird im Laufe des Jahres 2008 erwartet.

Der Autor dieses Beitrags, Frank Kürschner-Pelkmann, arbeitet als freier Journalist und betreibt die Website www.wasser-und-mehr.de


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