gfbvGöttingen. - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat der Regierung des Sudan vorgeworfen, mit der Blockade der humanitären Versorgung der Zivilbevölkerung in den Konfliktregionen Süd-Kordofan und Blauer Nil das Völkerrecht zu verletzen. "Es ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dass die sudanesischen Behörden seit mehr als drei Jahren die Versorgung von mehr als einer Million Notleidenden unterbinden", sagte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius in Göttingen.

Delius hält es für ein "Armutszeugnis" der EU-Außenminister, "dass sie seit dem 26. August 2011 nur in Erklärungen freien Zugang für humanitäre Helfer fordern und es dabei dann belassen. Es müssen jedoch glaubwürdig Sanktionen angedroht werden, damit die sudanesische Regierung ihre Blockade-Haltung endlich aufgibt."

Am Montag hatte der in Luxemburg tagende EU-Außenministerrat die Regierung des Sudan erneut aufgefordert, den Helfern Zugang zu den Konfliktregionen zu gewähren. Seit Ausbruch der Kämpfe im Juni 2011 hat die EU laut GfbV in mehr als einem Dutzend Erklärungen verlangt, Hilfsorganisationen ungehindert in Süd-Kordofan (Nuba Berge) und der Region Blauer Nil arbeiten zu lassen. Dazu hätten sich die Regierungen des Sudan und des Südsudan in einem am 3. August 2012 unterzeichneten Abkommen zwar auch verpflichtet. "Doch noch immer ist der Zugang für Helfer blockiert", kritisiert die GfbV.

Nach Angaben der Vereinten Nationen brauchen in der zwischen der sudanesischen Armee und der Rebellenbewegung SPLM-Nord umkämpften Region Süd-Kordofan 668.400 Menschen internationale Nahrungsmittelhilfe. In der Region Blauer Nil sind es 379.500 Personen. Diese Angaben beruhen auf Schätzungen.

"Internationale Hilfsorganisationen und die Vereinten Nationen können den Bedarf der von Kämpfern eingeschlossenen Zivilbevölkerung vor Ort nicht feststellen", betont die GfbV. In der ersten November-Woche wolle die staatliche Sudanesische Hilfskommission (HAC) erstmals eine Evaluierungsmission in der Region Blauer Nil starten. "Wir bedauern sehr, dass UN-Mitarbeiter und andere internationale Helfer an dieser Mission nicht teilnehmen dürfen", erklärte Delius.

Hilfswerke gehen davon aus, dass ein Großteil der Zivilbevölkerung in den umkämpften Gebieten auf der Flucht ist und sich daher nicht selbst versorgen kann. Zudem würden von den Kämpfern auch immer wieder zivile Ziele angegriffen. Erst Donnerstag vergangener Woche seien fünf Kinder bei der Bombardierung eines Marktes in dem Ort Heiban durch die sudanesische Luftwaffe gestorben.

Quelle: www.gfbv.de 


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