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Hamburg. - Tropenholz aus illegalem Einschlag gelangt weiterhin unkontrolliert in die EU. Um das zu stoppen, fordert ROBIN WOOD eine Verschärfung der EU-Holzhandelsverordnung. Die Verordnung trat vor zwei Jahren in Kraft und soll in diesem Jahr überarbeitet werden.

Bis zum 30. April 2015 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten einen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung in Brüssel abgeben. ROBIN WOOD hat daher das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt auf die gravierenden Mängel der Verordnung hingewiesen und dringende Nachbesserung angemahnt. Auch der zuständige Agrarausschuss des Bundestages wird sich morgen bei einer Anhörung mit der Thematik befassen.

Der Raubbau an den Wäldern ist eines der drängendsten globalen Umweltprobleme. Nach Schätzungen von INTERPOL werden zwischen 50 und 90 Prozent der Holzernte im Amazonas-Gebiet, in Zentralafrika und in Südostasien illegal geschlagen. Die EU-Holzhandelsverordnung soll sicherstellen, dass kein illegales Holz in der EU auf den Markt kommt. Tatsächlich hat diese Verordnung jedoch große Schlupflöcher.

Zahlreiche Holzprodukte fallen erst gar nicht unter die Verordnung. Nicht aufgeführt sind etwa Musikinstrumente, Sitzmöbel, Holzkohle, Sportgeräte, Spiele, Werkzeuge, Waren aus dem Küchenbereich sowie Bücher und andere verarbeitete Papierprodukte. Mit einem Marktcheck in Hamburger Kaufhäusern hat ROBIN WOOD kürzlich belegt, dass dadurch Produkte aus Tropenholz ohne Legalitätsnachweis in den Kaufhausregalen landen.

Außerdem haben selbst zwei Jahre nach Inkrafttreten noch nicht alle Länder die EU-Verordnung vollständig in nationales Recht umgesetzt. Dazu gehören z.B. Italien, Spanien, Polen, Ungarn und Griechenland. Die dortigen Behörden haben bislang keinerlei rechtliche Handhabe für Kontrollen, Beschlagnahmung und Verfolgung.

In Deutschland ist die EU-Verordnung mit dem Holzhandels-Sicherungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Doch die Regelungen insbesondere zur Strafbarkeit von Verstößen sind viel zu lasch. So ist selbst der vorsätzliche Import von illegalem Holz lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn jemand seine Verstöße „beharrlich wiederholt“, kann dies als Straftat geahndet werden.

„Diese EU-Holzhandelsverordnung ist nur ein erster und bislang leider noch sehr enttäuschender Schritt auf dem Weg zum Schutz der noch vorhandenen intakten Wälder und deren Biodiversität“, so Tina Lutz, Tropenwaldreferentin von ROBIN WOOD. „In vielen Ländern werden Wälder auch ganz legal durch Rodung und Umwandlung in Plantagen für immer zerstört. Deshalb brauchen wir zusätzlich auch verbindliche Regelungen, die den Import von Hölzern und Holzprodukten an ökologische Mindeststandards binden.“

Die VerbraucherInnen wiegen sich in der falschen Sicherheit, dass illegale oder bedrohte Hölzer nicht mehr nach Deutschland importiert und hier gehandelt werden dürfen. Erkennen und damit vermeiden können sie brisantes Holz beim Einkauf bisher nicht. Eine Kennzeichnungspflicht für die Art und Herkunft des Holzes ist daher längst überfällig.

Foto: Tropenwald am Amazonas/Brasilien © GTZ/Jörg Böthling

=> ROBIN WOOD-Schreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium v. 3.2.2015
=> Ergebnisse des ROBIN WOOD-Marktchecks Tropenholz

Medienmitteilung von ROBIN WOOD - https://www.robinwood.de


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