misereorBerlin. - Die Bundesregierung soll sich für die Einhaltung von Umweltstandards und eine angemessene Entschädigung der Betroffenen im Umfeld des kolumbianischen Staudammprojektes Hidrosogamoso einsetzen. Das haben die Initiative GegenStrömung und das katholische Hilfswerk MISEREOR am Donnerstag gefordert. Zudem sollte die Regierung ihre Außenwirtschaftsförderung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) reformieren. Dieser ist für Mitte nächsten Jahres angekündigt und soll die Menschenrechte deutlich stärken.

Der kolumbianische Menschenrechtsaktivist Juan Pablo Soler, der sich auf Einladung von GegenStrömung und MISEREOR derzeit in Berlin aufhält, erhebt schwere Vorwürfe gegen die deutsche Außenwirtschaftsförderung. Im Dezember 2012 hatte die Bundesregierung eine Exportbürgschaft ("Hermesbürgschaft") für die Lieferung von Turbinen für den Hidrosogamoso-Staudamm in Kolumbien vergeben. "Nun zeigen sich die Auswirkungen des Projekts auf die örtliche Bevölkerung: der Verlust ihrer Lebensgrundlagen und Heimat durch Umsiedlung, die Zerstörung des Ökosystems sowie die Beeinträchtigungen der Gesundheit der Menschen", erklärte Soler am Donnerstag in Berlin.

Auch die Vegetation im Stausee sei vor der Flutung nicht gerodet worden, sodass nun gesundheitsgefährdende Gase aus dem Wasser aufstiegen. "Viele Menschen haben aufgrund der Umsiedlungen ihre Einkommensmöglichkeiten verloren, andere wurden gar nicht entschädigt. Unsere Beschwerden gegenüber Firmen und Behörden verlaufen im Sande oder werden einfach abgebügelt", betonte Juan Pablo Soler. Er fordert gemeinsam mit GegenStrömung und MISEREOR die Bundesregierung auf, die Situation vor Ort zu untersuchen und darauf hinzuwirken, dass die ökologischen und menschenrechtlichen Probleme zugunsten der Betroffenen gelöst werden.

An dem Staudammprojekt sind nach Angaben der NGOs mehrere deutsche Unternehmen beteiligt, darunter Siemens, die Allianz, Munich Re, Hannover Re sowie die deutsche Niederlassung des österreichischen Konzerns Andritz. Die Bundesregierung gebe an, das Projekt vor der Bürgschaftsvergabe gründlich geprüft zu haben und dabei zu dem Schluss gekommen zu sein, dass dieses international geltenden Standards entspreche. "Solange die Vorwürfe nicht vollständig geprüft und die Probleme nicht gelöst sind, muss die Bundesregierung die Verträge aussetzen, um die eigenen menschenrechtlichen Standards zu gewährleisten", forderte Caroline Kim von der Initiative GegenStrömung.

Armin Paasch, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei MISEREOR, betonte: "Die Bundesregierung darf Exportkreditbürgschaften künftig nur noch für Projekte vergeben, in denen Unternehmen durch umfassende und transparente Folgenabschätzungen die Unbedenklichkeit hinsichtlich der Menschenrechte nachweisen können. Die Einhaltung der Kriterien muss regelmäßig und unabhängig überprüft werden."

Quellen: www.misereor.de | www.gegenstroemung.org 


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