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Berlin. - PRO ASYL hat die Bundesregierung am Donnerstag aufgefordert, bei ihrem Spitzentreffen keine faulen Kompromisse zu schließen. "Schutzsuchende müssen den Zugang zu einem regulären Asylverfahren haben", forderte PRO ASYL Geschäftsführer Günter Burkhardt. Bei den bisher bekannt gewordenen Vorschlägen gehe es im Kern darum, Flüchtlingen den Zugang zu einem Asylverfahren zu verwehren. Das sei mit dem internationalen Flüchtlingsrecht nicht vereinbar.

CDU/CSU hatten am Wochenende ein Papier vereinbart, in dem sich die Union auf neue Asylrechtsverschärfungen und Maßnahmen verständigt hat, die die Integration von Schutzsuchenden verhindern. Die SPD hat bereits Kompromissbereitschaft signalisiert, auch wenn sie die Haft an den Grenzen ablehnt.

PRO ASYL ist alarmiert, dass CSU-Chef Horst Seehofer nun Afghanistan, Pakistan, Bangladesch und dazu weitere afrikanische Staaten zu sicheren Herkunftsländern ins Gespräch bringt. Die Asylsuchenden aus diesen Ländern sollen künftig, so Seehofer, in den Transitzonen abgefangen und umgehend zurückgeführt werden. Die Vorstellung, diese Länder seien verfolgungsfrei, sei völlig absurd. Im ersten Halbjahr 2015 betrug die bereinigte Schutzquote  für Schutzsuchende aus Afghanistan 76,4%. Für Pakistan lag die Schutzquote bei 21,7%, für Bangladesch immerhin noch bei 22,0%. Von sicheren Herkunftsländern könne keine Rede sein.

PRO ASYL warnt davor, sich auf das rechtsstaatswidrige Konzept der Transitzonen zu einigen. Es soll laut Unions-Papier nach dem Vorbild des Flughafenverfahrens eingeführt werden. Asylverfahren in Transitzonen sind mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht zu vereinbaren, weil sie als Schnellverfahren die nötige Sorgfalt der Asylanhörung missen lassen, den Rechtsschutz einschränken und die Rechte der Asylsuchenden auf Beratung und Vertretung massiv erschweren werden. PRO ASYL warnt davor, dass eine sehr viel größere Gruppe betroffen sein könnte als die bislang diskutierten Asylsuchenden aus sog. "Sicheren Herkunftsländern". Die Transitzonen sollen laut Gesetzentwurf (Stand 1.10.2015) auch auf Personen angewandt werden, deren Asylanträge aus anderen Gründen als „offensichtlich unbegründet“ erscheinen – das ist z.B. der Fall, wenn der „in wesentlichen Punkten das Vorbringen des Ausländers nicht substantiiert oder in sich widersprüchlich ist“ (§ 30 AsylG). Widersprüche werden in der Praxis den Betroffenen, laut PRO ASYL -  oft zu Unrecht - vorgeworfen.

Inakzeptabel ist die Forderung, den Familiennachzug für Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten, die subsidiär geschützt werden, für zwei Jahre auszusetzen. Dieses Vorhaben sei nicht nur grundgesetzfeindlich, sondern wird die Torschlusspanik bei Flüchtlingen verstärken. Bereits jetzt gehen in höherem Maße als zuvor Familien mit Kindern und Babys in die Flüchtlingsboote. Die Folge sind Dutzende von Toten in der Ägäis, viele mit Angehörigen in Deutschland.

Als "Desintegrationskurs" bezeichnet PRO ASYL den Vorschlag der Bundesregierung, dass Asylsuchende künftig ihre Sprachkurse finanziell selbst tragen sollen. Die Kosten sollen auf das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum angerechnet werden. Dieser Teil der Leistungen ist jedoch für die persönlichen Bedürfnisse, wie Telefonkarten, um mit den Verwandten zu telefonieren, oder Fahrkarten, um zu einem Rechtsanwalt zu fahren. Es ist absurd, Flüchtlingen nahezulegen, von dem ohnehin minimalen sogenannten Taschengeld, das ein menschenwürdiges Existenzminimum in Deutschland abdecken soll, die Teilnahme an einem Sprachkurs zu finanzieren.

 

PRO ASYL kritisiert auch, dass die jüngst eingeführte Sprachkursöffnung nur halbherzig erfolgt ist. Asylsuchende können bei den Sprachkursen nur berücksichtigt werden, wenn sie eine "gute Bleibeperspektive" haben und soweit Kursplätze vorhanden sind. Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nur jene aus Syrien, Eritrea, Irak und Iran. Ausgeschlossen sind beispielsweise Flüchtlinge aus Somalia oder Afghanistan, die ebenfalls eine hohe Anerkennungsquote haben: Für Afghanen liegt die Schutzquote bei 76,4 % und für Somalier bei 74,6 %. Offensichtlich legt die Bundesagentur für Arbeit nicht die tatsächliche Schutzquote zugrunde, die sich auf die entschiedenen Fälle bezieht, sondern die auf die Gesamtantragsteller (41,0 % für Afghanen, 29,5 % für Somalier).

Quelle: proasyl.de


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