Berlin. -  Zivilgesellschaftliche Organisationen haben am Mittwoch erste positive Ansätze des vom Bundeskabinett verabschiedeten Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte gewürdigt, kritisieren ihn aber als unzureichend. Mehrere Organisationen weisen auf zahlreiche Schwachstellen hin. Insbesondere fordern sie ein konsequentes Monitoring der Umsetzung des Plans, da viele Maßnahmen zu vage formuliert oder nur als Prüfaufträge aufgenommen sind.

 "Der vorgelegte Aktionsplan bleibt hinter den selbstgesteckten Zielen der Bundesregierung zurück", konstatierte Cornelia Füllkrug-Weitzel von Brot für die Welt. In der G7-Erklärung von Elmau hatten sich die Unterzeichner auf Betreiben der Bundesregierung  zu  einem  ambitionierten  und  substantiellen Aktionsplan verpflichtet. Jetzt schrecke die Bundesregierung aber davor zurück,  deutsche Unternehmen  zur Achtung von Menschenrechten im Ausland in die Pflicht zu nehmen und bringe lediglich eine entsprechende Erwartung zum Ausdruck. "Warum sie allerdings - anders als in einem früheren Entwurf vorgesehen – ihre Erwartung an Unternehmen nicht mit einer Selbstverpflichtung unterstreicht und die menschenrechtliche Sorgfalt nicht einmal für Unternehmen im Eigentum des Bundes verbindlich regelt, bleibt unverständlich."

Auch das Institut für Menschenrechte übt Kritik. Wenig überzeugend sei der Nationale Aktionsplan bei den meisten Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung selbst die Menschenrechte umsetzen will: Es fehle ein klares Bekenntnis, Problemsektoren der Wirtschaft in Zukunft stärker zu identifizieren, zu kontrollieren, gefundene Probleme abzubauen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Der Nationale Aktionsplan hätte diese Unternehmen zu umfassenden menschenrechtlichen Folgeabschätzungen und Berichterstattung verpflichten müssen. Auch enthält der Aktionsplan weder neue Verpflichtungen, das öffentliche Beschaffungswesen stärker an Menschenrechten auszurichten, noch besondere Verpflichtungen für Unternehmen in öffentlicher Hand. Zu bedauern ist außerdem, dass es keine Veränderungen für Betroffene von Menschenrechtsverletzung aus dem Ausland beim Zugang zum deutschen Rechtssystem geben wird. Dies wird der besonderen Verantwortung des deutschen Staates für die Wirtschaftstätigkeit der transnationalen Unternehmen in staatlicher Hand nicht gerecht. Zentral für die weitere Entwicklung ist nun, ob es gelingt einen wirkungsvollen Umsetzungsprozess zu starten

"Der Nationale Aktionsplan ist voll von hehren Absichtserklärungen, die wir grundsätzlich begrüßen. Doch was sind sie wert, wenn gleichzeitig EU-Richtlinien wie diejenige zur öffentlichen Beschaffung in deutsches Recht umgesetzt wurden, ohne die Menschenrechte zur verbindlichen Richtschnur zu machen?", kritisierte Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung. "Mit dem Aktionsplan bleibt die Bundesregierung noch hinter Maßnahmen anderer Länder wie Frankreich, Großbritannien und den USA zurück."

2011 haben die Vereinten Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. 2014 startete die Bundesregierung den Prozess zur Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Leitprinzipien umzusetzen. VENRO und das Forum Menschenrechte wurden zu Beginn als Mitglieder des vom Auswärtigen Amt eingerichteten Steuerungskreises sowie als Organisatoren zahlreicher Expertenanhörungen eingebunden. Entgegen vorheriger Zusicherung wurden sie später jedoch nicht in die Redaktion des Aktionsplans eingebunden. „Seit einem Jahr erhalten wir keine offiziellen Informationen mehr darüber, wo dieser Prozess steht. Nun ist uns der Aktionsplan vor Verabschiedung nicht einmal zur Kommentierung zugeschickt worden. Partizipation sieht anders aus“, kritisiert  Julia Duchrow, die das Forum Menschenrechte im Steuerungskreis vertreten hat.

Quellen: venro.org/ / brot-fuer-die-welt.de/   / institut-fuer-menschenrechte.de


Back to Top

Wir nutzen ausschließlich technisch notwendige Cookies auf unserer Website.