gfbv 200Göttingen. - Mit Erleichterung hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) darauf reagiert, dass einem in Mauretanien wegen Apostasie zum Tode verurteilten Blogger offenbar nicht mehr die Vollstreckung des Todesurteils droht. Das Oberste Gericht des Landes hat mauretanischen Medien zufolge die Tatvorwürfe neu bewertet, so dass dem Beschuldigten nur eine Haftstrafe wegen des minder schweren Falles des "Unglaubens" droht.

"Dies ist natürlich eine gute Nachricht für den inhaftierten Mohamed Ould M’Kheitir. Doch wäre das Gericht mutig gewesen, hätte es den jungen Blogger trotz der Proteste von Islamisten endlich freigelassen. Denn mit seinem Blogeintrag hat er niemals den Propheten Mohamed beleidigen, sondern nur soziale Missstände kritisieren wollen“, erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius in Göttingen. Der seit drei Jahren inhaftierte Blogger war im Jahr 2014 wegen Apostasie zum Tod verurteilt worden.

Seither beschäftigt der im Land viel Aufsehen erregende Fall die mauretanische Justiz, die mit immer neuen Entscheidungen die Vollstreckung des Todesurteils hinauszögert. "Offensichtlich ist sich Mauretaniens Regierung bewusst, dass eine Hinrichtung M’Kheitirs, dessen Schicksal oft mit dem inhaftierten saudi-arabischen Blogger Raif Badawi verglichen wird, das Ansehen des Landes international massiv beeinträchtigen würde", erklärte Delius. "So erlebt Mauretanien eine unwürdige Gerichtsposse, unter der vor allem der auf seine Hinrichtung wartende junge Blogger leidet."

Letzter Höhepunkt des Gerichtsstreits war die Entscheidung des Obersten Gerichts vom 31. Januar 2017, nicht ein Berufungsurteil zu bestätigen, mit dem die Todesstrafe aufgehoben worden war. Stattdessen sollten in einem neuen Verfahren die Tatumstände neu bewertet werden. Doch weder wurde im Januar ein zuständiges Gericht, noch ein Zeitpunkt für den Prozess genannt. Nun schaffte das Oberste Gericht selbst Klarheit und entschied, dass der Blogger nicht wegen „Apostasie (Glaubensabfall)“, sondern "Unglaubens" belangt werden soll.

Noch Anfang März 2017 hatte der UN-Sonderberichterstatter zu Fragen von Folter und unmenschlicher Behandlung, Juan E. Mendez, den Umgang Mauretaniens mit dem Blogger kritisiert. Menschenrechtsorganisationen, wie die GfbV, fordern seit Monaten seine Freilassung. "Denn M’Kheitir hat nur die Diskriminierung der ‚Kaste‘ der Schmiede und den Missbrauch von Religion bei der Ausgrenzung von Minderheiten in Mauretanien anprangern wollen“, erklärte Delius. „Ihn wegen einer solchen Meinungsäußerung zu kriminalisieren widerspricht allen Grundsätzen der Meinungsfreiheit."

Quelle: gfbv.de


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