pro asyl logo 200Frankfurt. - Die aktuellen Pläne zur Isolierung von Schutzsuchenden in den von der Großen Koalition avisierten "ANkER-Zentren" sind aus der Sicht von PRO ASYL "Teil einer immer schärfer werdenden Abschottungspolitik". Die Wahrnehmung essentieller Rechte der Asylsuchenden wie das Recht auf Beratung und der Kontakt zu RechtsanwältInnen werde in isolierten Lagern erschwert, kritisierte die Organisation am Donnerstag in Frankfurt. In Bayern gehe die "repressive Abschottungspraxis" sogar so weit, dass der Zugang für unabhängige BeraterInnen in die Aufnahmeeinrichtungen (Unterkünfte der Aufnahmeeinrichtung Oberbayern) verboten werde.

Schutzsuchende hätten das Recht, sich beraten zu lassen. Für neu angekommene Flüchtlinge sei es besonders schwierig, sich zurechtzufinden und die Regelungen und Zuständigkeiten im Asylverfahren zu verstehen. Dafür gibt es unabhängige Beratungen wie die des Münchener Flüchtlingsrats und Amnesty International. Sie suchen gemeinsam in ihrem "Infobus" Unterkünfte auf, um Betroffene über Asylverfahren zu informieren und zu beraten. Die Regierung Oberbayerns habe aber nun allen VerfahrensberaterInnen – ob mit oder ohne Bus – den Zutritt zu den Unterkünften ohne ihre explizite Zustimmung verboten, berichtete PRO ASYL.

Asylsuchende dürften in allen Phasen des Verfahrens RechtsanwältInnen oder sonstige RechtsberaterInnen konsultieren (Art. 22 EU-Asylverfahrensrichtlinie), betonte PRO ASYL. Dieses Recht werde eingeschränkt, wenn die benannten Organisationen und ihren BeraterInnen der Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen verwehrt wird. Denn ohne Zugang zu den Einrichtungen könnten die Betroffenen nicht hinreichend effektiv von den Beratungsangeboten Gebrauch machen. Eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Beratung setze voraus, dass die Beratungsstrukturen vor Ort auch zugänglich sind.

Ganz ausdrücklich schreibe das EU-Recht sogar vor: Nichtregierungsorganisationen müssen zu den Unterkünften "Zugang erhalten, um den Antragstellern zu helfen" (Art. 18 EU-Aufnahmerichtlinie). Dieser Zugang in die Unterkünfte dürfe nur in eng umgrenzten Fällen beschränkt werden, namentlich aus Gründen der Sicherheit der Räumlichkeiten oder der Antragsteller, so PRO ASYL.

Eine qualitative Beratung steigert aus der Sicht von PRO ASYL auch die Qualität der Asylverfahren, insbesondere der für das Asylverfahren essentiellen Anhörungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dass gerade die Asylverfahren und Bescheide des Bundesamtes in vielen Fällen fehlerhaft waren, zeigten die aktuellen Gerichtsquoten – fast jede zweite Klage habe derzeit Erfolg (44% der inhaltlich geprüften Fälle). Gerichte seien bereits jetzt überlastet. PRO ASYL unterstützt das juristische Vorgehen der betroffenen Organisationen gegen dieses Zugangsverbot und fordert dessen sofortige Aufhebung.

Quelle: www.proasyl.de 


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