Rudolf Ficker. Foto: EEDBonn (epo.de). - Der neue Vorstand des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED), Rudolf Ficker, hat vorgeschlagen, zur Lösung von Engpässen im Bundesetat solle die deutsche Bundesregierung ihre vom Internationalen Währungsfonds zugeteilten Sonderziehungsrechte für die Entwicklungszusammenarbeit nutzen. Dieser Weg biete den Vorteil, dass europäische Vereinbarungen über Zuwächse der Entwicklungshilfe eingehalten werden könnten, ohne dabei stark auf Steuermittel zurückgreifen zu müssen, erklärte Ficker am Donnerstag in Bonn.

Der EED befürchtet, die Finanzierung zusätzlicher Mittel für die Entwicklungshilfe aus dem Bundeshaushalt sei wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise schwieriger geworden. "Die neue Bundesregierung sollte nach der Wahl sorgfältig prüfen, was getan werden muss, um einen Teil der zugeteilten Sonderziehungsrechte an solche Entwicklungsländer weiterzuleiten, die über wenig Devisenreserven verfügen und hohe Auslandsschulden haben", knüpfte Rudolf Ficker an eine bereits in früheren Jahren geführte Diskussion an.

Am 28. August hatte der Internationale Währungsfonds (IWF) in Washington seinen 186 Mitgliedern Sonderziehungsrechte in Höhe von insgesamt 283 Milliarden US-Dollar zugeteilt. Auf die deutsche Bundesbank entfallen davon knapp 12 Milliarden Euro.  

Deutschland könnte damit einen Teil des für 2010 absehbaren Rückstands seiner Entwicklungshilfe-Zusagen, die sich nach Berechnungen der OECD voraussichtlich auf 3,2 Milliarden US-Dollar belaufen werden, ausgleichen und müsste dafür nur wenig Steuermittel aufwenden, gibt der EED zu bedenken. "In Deutschland selbst stärken die Mittel des IWF die Währungsreserven der Bundesbank, an denen es nicht mangelt. Für die Rückführung von Staatsschulden am Finanzmarkt sind sie kaum geeignet."

Ein Land, das von den deutschen Mitteln profitieren könnte ist aus der Sicht des EED Burkina Faso. Als eines der ärmsten Länder der Welt werde es von der Wirtschaftskrise schwer in Mitleidenschaft gezogen. Die Weltbank bezeichnet das Land als besonders überschuldungsgefährdet.

Aus der IWF-Zuteilung entfallen nur knapp 60 Millionen Euro auf Burkina Faso. Es benötigt aber größere Devisenreserven, um Güter, die nicht in Burkina Faso produziert werden – wie zum Beispiel Medikamente – importieren zu können. Wenn die Bundesregierung einen Teil der deutschen IWF-Sonderziehungsrechte als Zentralbankzuschuss an Burkina Faso weiterleiten würde, könnten die Währungsreserven des Landes erheblich gestärkt und die Rückzahlung von Schulden gegenüber Weltbank und IWF unterstützt werden, so der EED.

Die Sonderziehungsrechte sind eine "Währung auf Gegenseitigkeit". Alle Mitglieder des IWF versprechen, die eigene Währung gegen IWF-Sonderziehungsrechte eines anderen Mitglieds einzutauschen. Ihr Wert wird nach einem Währungskorb bestehend aus Dollar, Yen, Pfund und Euro täglich neu ermittelt. Die IWF-Währung wurde 1969 eingeführt. Die am vergangenen Freitag vorgenommene Zuteilung von Sonderziehungsrechten war die erste seit 1981.

www.imf.org
www.eed.de

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