acb_100Bonn (epo.de). - Das African Centre for Biosafety in Südafrika, die Erklärung von Bern (EvB) und der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) haben die Ankündigung des Pharmaunternehmens Schwabe begrüßt, wonach es fünf vom Europäischen Patentamt erteilte Pelargonium-Patente nicht weiter verfolgen möchte. Die NGOs hatten dem Pharmaunternehmen Biopiraterie vorgeworfen.

Das Europäische Patentamt in München hatte das Patent des Karlsruher Pharmaunternehmens Schwabe auf Pelargonium Ende Januar widerrufen. Bei dem Patent zur Extraktion der Wirkstoffe aus der südafrikanischen Pelargonium-Wurzel für die Herstellung eines Bronchitis-Mittels handele es sich nicht um eine Erfindung, sondern um ein Verfahren, das bereits in einschlägigen Handbüchern beschrieben wurde, lautete die Begründung.

Mariam Mayet vom African Center for Biosafety, sagte zur Ankündigung von Schwabe, die Patente zurückzuziehen, es sei bedauerlich, "dass dieser Schritt erst erfolgt, nachdem wir gegen diese Patente Einspruch erhoben haben. Eigentlich dürften solche Patente gar nicht erst erteilt werden."

Mayet kündigte an, dass der Kampf der Trägerinnen und Träger des traditionellen Wissens in Alice, Südafrika, wo die Pelargonien geerntet werden, weiter gehen werde. Dabei gehe es um eine angemessene Wiedergutmachung für die nicht rechtmäßige Nutzung des traditionellen Wissens der Gemeinschaft zur Produktion des Arzneimittels Umckaloabo. "Die Alice Community hat ein bedeutendes Interesse an der künftigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Pelargonium-Arten in Südafrika und am Schutz ihres traditionellen Wissens. Die jetzige Situation muss sich ändern, inklusive der Kräfteverhältnisse und der Eigentumsfragen", so Mayet.

"Der nächste Schritt besteht darin, Biopiraterie jenseits des Patentsystems zu bekämpfen", sagte Francois Meienberg von der Erklärung von Bern in der Schweiz. "Bei Biopiraterie geht es um unrechtmäßige Nutzung, nicht nur um Patente. Die Nutzer biologischer Ressourcen und traditionellen Wissens müssen die Vorschriften der Konvention über die biologische Vielfalt erfüllen, insbesondere solche mit Blick auf vorherige informierte Zustimmung und einvernehmlich festgelegte Bedingungen, einschließlich des gerechten Vorteilsausgleichs."

Wohltätigkeit sei hier nicht gefragt, betonte Meienberg. Solange nicht tatsächlich auf der Basis einvernehmlich festgelegter Bedingungen Gewinne von den Nutzern an diejenigen überwiesen würden, die ihr traditionelles Wissen und ihre genetischen Ressourcen zur Verfügung stellen, werde das Problem der Biopiraterie nicht gelöst sein.

"Die Tatsache, dass Schwabe diese fünf Pelargonium-Patente nicht weiter verfolgt, ist ein Durchbruch in unserem Kampf gegen Biopiraterie", kommentierte Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst. "Schwabes Pelargonium-Patent zu Extraktionsmethoden wurde erfolgreich bekämpft, aber es ist unmöglich, alle Fälle von Biopiraterie mit der gleichen Aufmerksamkeit zu verfolgen. Der Pelargonium-Fall macht deutlich, dass ein starkes, völkerrechtlich verbindliches internationales Abkommen notwendig ist, das Biopiraterie verhindert und den Opfern umfassende Rechtssicherheit gibt."

Am 27. Januar 2010 hatte das Europäische Patentamt (EPA) ein Pelargonium-Patent widerrufen. Unter den Einsprechenden waren das African Center for Biosafety und die Erklärung von Bern, unterstützt durch den Evangelischen Entwicklungsdienst. Am 20. April veröffentlichte das EPA seine schriftliche Entscheidung hierzu. Am 26. April 2010 kündigte Schwabe an, fünf Pelargonium-Patente nicht weiter zu verfolgen. Gleichzeitig halte Schwabe an den Anträgen für zwei noch nicht erteilte Patente fest, berichtete der EED.

www.eed.de

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