keita ibrahim boubacarGöttingen. - Malis neuer Präsident Ibrahim Boubacar Keita muss die Straflosigkeit für Verletzungen der Menschenrechte in dem westafrikanischen Land beenden. Das hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) anlässlich der Feiern zum Amtsantritt Keitas gefordert, der am Donnerstag mit internationalen Staatsgästen in Bamako gefeiert wird. Die GfbV verlangt eine konsequente Aufarbeitung aller Verbrechen,  die im Bürgerkrieg begangen wurden.

"Vordringlichste Aufgabe von Ibrahim Boubacar Keita muss es sein, die Straflosigkeit zu beenden. Nur so kann eine Versöhnung zwischen den verfeindeten ethnischen Gruppen in dem westafrikanischen Land erreicht werden", erklärte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. Dem Ausgleich zwischen Tuareg, Arabern und afrikanischen ethnischen Gemeinschaften komme eine Schlüsselrolle bei der Stabilisierung Malis nach dem Bürgerkrieg zu.
 
"Keita hat zwar die Versöhnung zwischen den aufständischen Tuareg in Nord-Mali sowie den Arabern und afrikanischen Ethnien im Süden des Landes zu einem seiner wichtigsten Regierungsprojekte erklärt. Doch es reicht nicht aus, einen dafür zuständigen Minister zu ernennen und neue gemischte Kommissionen zu bilden", sagte Delius. "Das Misstrauen zwischen den Volksgruppen sitzt tief und kann nur überwunden werden, wenn aufrichtig über die von allen Konfliktparteien begangenen Menschenrechtsverletzungen informiert wird und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Bislang gibt es leider wenig erkennbare Bemühungen, die Straflosigkeit zu beenden."
 
Bei der Armee und der Bevölkerung im Süden des Landes habe ein Massaker an 82 Soldaten in der Garnisonsstadt Aguel'hoc ein Trauma ausgelöst, berichtete die GfbV. Die Soldaten hatten sich nach siebentägigem Kampf den Rebellen ergeben und sollen am 24. Januar 2012 erschossen worden sein. Bislang ist nicht geklärt, ob Kämpfer der Tuareg-Freiheitsbewegung MNLA, die jegliche Beteiligung an dem Verbrechen bestreitet, oder islamistische Ansar-Dine-Rebellen dafür verantwortlich waren.
 
Aber auch von Regierungssoldaten wurden der GfbV zufolge massive Menschenrechtsverletzungen an Tuareg und Arabern allein aufgrund ihrer ethnischen Abstammung verübt. So sei der Verbleib von mehr als 140 Verschleppten oder Verhafteten bis heute ungeklärt. Mindestens 300 gewaltsame Todesfälle von Zivilisten und 1.400 Plünderungen von Geschäften und Häusern durch Soldaten seien noch nicht aufgeklärt. Ständig würden neue Übergriffe regulärer malischer Soldaten auf Tuareg gemeldet, obwohl die französische Armee sich um eine Trennung der verfeindeten Gruppen bemühe und die UN-Friedenstruppe MINUSMA dazu aufrufe, alle Vorfälle zu melden.

So wurden am 6. September in einem Nomadenlager sieben namentlich der GfbV bekannte Tuareg willkürlich von Soldaten verhaftet. Fünf weitere Männer wurden am gleichen Tag in einem anderen Camp in Nord-Mali festgenommen. Vier der Verhafteten wurden eine Woche später freigelassen, doch ihre Körper trugen den Berichten zufolge deutliche Spuren von Misshandlungen.
 
"Außerdem muss endlich geklärt werden, wie und wann die mehr als 200 inhaftierten islamistischen Kämpfer juristisch zur Verantwortung gezogen werden", sagte Delius. "Ein neues Guantanamo-Desaster in der Sahara muss unbedingt verhindert werden."
 
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