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Internationaler Tag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
Friday, 22. May 2015
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Am 22. Mai 1992 wurde die Biodiversitäts-Konvention (englisch: Convention on Biological Diversity, CBD) in Nairobi angenommen; Ende 1993 trat sie in Kraft. Inzwischen sind 193 Staaten und die EU dem Übereinkommen beigetreten. Der internationale Tag erinnert daran mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen.

Zentrale Ziele des Übereinkommens sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die gerechte Aufteilung der Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen.

Die Bundesregierung unterstützt ihre Partnerländer dabei, die biologische Vielfalt zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Dabei geht es nicht nur darum, die Zerstörung der einzigartigen Vielfalt sensibler Ökosysteme wie der tropischen Regenwälder zu verhindern. Die biologische Vielfalt eines Landes zu schützen bedeutet ebenfalls, für die Menschen vor Ort das Recht auf selbstbestimmte Entwicklung zu bewahren.


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