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New York/Genf (epo). - Mit großer Mehrheit hat die UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 das "Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet. Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.

Nach zweijährigen intensiven Verhandlungen wurde das Übereinkommen mit 148 Stimmen gegen zwei Stimmen verabschiedet. Deutschland gehörte zu den stärksten Befürwortern. Gegen das Übereinkommen haben die USA und Israel gestimmt. Es tritt drei Monate nach Eingang der 30. Ratifikationsurkunde bei der UNESCO in Kraft.

Mit dem Übereinkommen wird die Berechtigung nationaler Kulturpolitik gegen die von der WTO geforderten Liberalisierungen abgesichert. Nationale Kulturpolitik und öffentliche Kulturförderung erhalten gegenüber drohenden wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität. Kulturpolitische Ziele nationaler Politik können mit internationalen Handelsabkommen (zum Beispiel dem Allgemeinen Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen / GATS) in Einklang gebracht werden.

Kernstück des Übereinkommens ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen. Mit dem Übereinkommen wird die Besonderheit kultureller Güter und Dienstleistungen anerkannt.

Die von der Deutschen UNESCO-Kommission 2004 initiierte "Bundesweite Koalition für kulturelle Vielfalt", die die Verhandlungen zu dem Übereinkommen konstruktiv begleitet hat, wird ihre Arbeit fortsetzen und die Bundesregierung bei der Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland beraten. Der verabschiedete Text ist in englischer Sprache auf der Homepage der UNESCO (www.unesco.org) verfügbar.

Weitere Ergebnisse: Die 33. Generalkonferenz der UNESCO hat zwei weitere international bedeutende Dokumente verabschiedet: eine internationale Konvention gegen Doping im Sport und eine Erklärung über universelle Normen in der Bioethik. Neuer und alter UNESCO-Generaldirektor ist der Japaner Koichiro Matsuura. Er wurde mit großer Mehrheit in seinem Amt bestätigt und für weitere vier Jahre wiedergewählt. Außerdem wurden 29 neue Mitglieder in den 58 Sitze zählenden UNESCO-Exekutivrat gewählt, aus der Region Europa Großbritannien, Luxemburg, Norwegen und Portugal.

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