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Berlin. - Das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundesfinanzministerium (BMF) warnen Urlauber vor unerlaubten Reise- Souvenirs, die von geschützten Tier- und Pflanzenarten stammen. Jährlich beschlagnahmt der Zoll allein an Flughäfen mehr als 70.000 "Mitbringsel". Die Smartphone App "Zoll und Reise" soll deutsche Touristen vor unliebsamen Überraschungen bei der Rückkehr schützen.

"Auch 40 Jahre nach Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) ignorieren noch immer viele Touristen die geltenden Einfuhrverbote, die nicht nur für lebende Tiere oder Pflanzen gelten. Auch die Einfuhr von Teilen geschützter Exemplare und daraus gewonnenen Erzeugnissen ist nicht erlaubt", erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD).

"Regelmäßig während der Reisezeit schnellen die Beschlagnahmezahlen bei den Zollämtern in die Höhe, weil immer noch viele Touristen Souvenirs von geschützten Tieren und Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen", berichtet Hans-Josef Haas, Präsident der Bundesfinanzdirektion West. Allein im letzten Jahr habe der Zoll an deutschen Flughäfen bei etwa 1.000 Beschlagnahmen über 70.000 Gegenstände sichergestellt.

In mehr als 90 Prozent dieser Fälle waren Touristen betroffen, die unerlaubte Mitbringsel im Gepäck hatten: Lebende Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Erzeugnisse aus Reptilienleder, Kobras in Alkohol, Orchideen, Kakteen, Störkaviar oder Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Tiere und Pflanzen. Die Liste der beschlagnahmten Gegenstände ist nach Verabschiedung des Washingtoners Artenschutzübereinkommens (CITES) vor 40 Jahren noch immer viel zu lang.

Die häufigste Entschuldigung der Ertappten lautet: "Davon habe ich nichts gewusst!" In der Tat: "Vielen Urlaubern ist überhaupt nicht bewusst, dass manche Waren aus geschützten Arten nur produziert oder gewildert werden, weil es eine kontinuierliche Nachfrage durch Touristen gibt, die den Markt bestimmt", so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Zwar kann man Reptilienleder heute auch von speziellen Farmen erhalten, und Kakteen und Orchideen können in Gärtnereien vermehrt werden. Da man dies aber dem einzelnen Gürtel oder der Pflanze nicht ansehen kann, schreibt das CITES-Abkommen genau vor, dass für den Transport über die Grenzen Genehmigungen erforderlich sind – auch für gezüchtete oder künstlich vermehrte Exemplare.
Erst wenn die zuständige Behörde ihre Zustimmung erteilt hat, darf die Reise beginnen. Das gilt auch für Strandfunde, da man beispielsweise auch einer Koralle nicht ansehen kann, ob sie mit Absicht abgebrochen oder nur angeschwemmt wurde.

Welche Arten geschützt sind und welche Behörden im jeweiligen Land zuständig sind, kann auch über das Internet abgefragt werden. Auf der Homepage des BfN stehen alle Informationen und Links zu den wichtigsten anderen Seiten wie www.wisia.de, der Liste mit den geschützten Arten und www.cites.org, auf der alle Behörden zu finden sind.

Zusätzlich steht besonders für Touristen neben den Internetauftritten www.zoll.de, www.artenschutz-online.de, einer zentralen Service-Hotline, und der Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" auch eine Smartphone App als weitere Informationsquelle zur Verfügung. Unter dem Titel "Zoll und Reise" kann diese im Apple App Store und im Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden. "Ersparen Sie sich bei Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub Ärger beim Zoll, nutzen Sie die Zoll-App und erkundigen Sie sich rechtzeitig über die zu beachtenden Einfuhrbestimmungen", rät der Präsident der Bundesfinanzdirektion, Hans-Josef Haas.

=> www.artenschutz-online.de 

Quelle: www.bmu.de 


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