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Berlin. - Beim am Donnerstag stattfindenden Bund-Länder-Gipfel zur Flüchtlingskrise soll der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mit den Ländern abgestimmt werden. Die Bundesregierung agiere konzeptionslos und setzte auf kurzfristigen Aktionismus, warnte die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL.

Aktuell kommen vor allem Flüchtlinge nach Deutschland, die als Asylberechtigte anerkannt werden. Für sie müssten langfristige Aufnahme- und Integrationsstrukturen geschaffen werden. Stattdessen werde das Asylverfahren weiter bürokratisiert und neue Integrationshemmnisse werden entstehen. Durch die Verlängerung des Verbleibs in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden Flüchtlinge in ohnehin überlasteten Unterkünften kaserniert und ihre Chancen auf Integration werden verhindert, befürchtet PRO ASYL.

Die Einstufung weiterer Westbalkan-Staaten als "sichere Herkunftsstaaten" ist sachlich nicht gerechtfertigt und hohle das Recht auf Asyl aus. Als weitere Bürokratisierung der Asylverfahren wird die "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" (sogenannte BÜMA) auf gesetzliche Grundlage gestellt, die Flüchtlinge monatelang in der Warteschleife verharren lässt, ohne dass sie ihr Asylverfahren durchlaufen können.

PRO ASYL hält die Leistungskürzungen beim Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip. (vgl. PRO ASYL Pressemitteilung vom 21.09.2015)

PRO ASYL appelliert an die Bundesländer, insbesondere die grün-mitregierten, menschenrechtliche Grundsätze nicht aufzugeben und diesem Gesetzespaket die Zustimmung zu verweigern. Der Gesetzesentwurf löst die Flüchtlingskrise nicht.

Anlässlich des Flüchtlingsgipfels veröffentlichte PRO ASYL ein umfassendes Grundsatzpapier zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Statt einer Abschottungspolitik bedarf es guter Aufnahmestrukturen und Integrationsperspektiven für Flüchtlinge.

PRO ASYL erhebt folgende Forderungen an den Bund-Länder-Gipfel, die im Grundsatzpapier ausgeführt werden:

  • Schnelle und faire Asylverfahren ohne Aushöhlungen der Rechtsgarantien Asylsuchender. Die bürokratische Trennung in Asylersuchen und Asylantrag muss aufgehoben werden. Wird nach der Einreise ein Asylwunsch geäußert, unterrichtet die Stelle, sofern es nicht das Bundesamt ist, das BAMF. Damit wird das Asylverfahren eröffnet. Die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) entfällt. Das BAMF hat umgehend eine Anhörung durchzuführen. Die Entscheidung muss umgehend durch die Person, die die Anhörung durchgeführt hat, erfolgen.
  • Die Ausweitung und Systematisierung der Prüfung der Asylanträge von Menschen, die kollektiv verfolgt werden. Diese Situation liegt derzeit bei Menschen aus Syrien und dem Irak vor. Das BAMF entscheidet bei ihnen meist im schriftlichen Verfahren. Auch für Flüchtlinge aus Somalia, Eritrea und andere Personengruppen sollte ein schriftliches Verfahren angewandt werden.
  • Zur Entlastung des BAMF wird eine Altfallregelung erlassen mit einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge, über deren Asylantrag seit einem Jahr nicht entschieden wurde.
  • Die gesetzliche Verpflichtung nach drei Jahren regelmäßig einen Widerruf einer Anerkennung zu prüfen, muss entfallen.
  • Die gesetzlich festgeschriebene Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften muss abgeschafft werden. Wer bei Familien oder Freunden unterkommen kann, muss die Möglichkeit dazu haben. Gleiches gilt, wenn eine Privatwohnung gefunden wird. Dies darf nicht durch die Zuweisung an ein bestimmtes Bundesland verhindert werden.
  • Schaffung bezahlbaren Wohnraums für alle Menschen mit geringem Einkommen durch den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund.
  • Sofortiger Zugang zu Sprachkursen und zu Qualifizierungen für alle Flüchtlinge. Dabei lehnt PRO ASYL eine Einteilung in Flüchtlinge mit "guter" und "schlechter" Bleibeperspektive ab. Diese Einteilung kann nicht vor einem Asylverfahren stattfinden und eine Orientierung an Anerkennungsquoten ist mit dem Gedanken des individuellen Verfahrens unvereinbar.
  • Gleichberechtigter Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt.
  • Massive Investitionen in das Bildungs- und Ausbildungssystem und Abbau bürokratischer Hürden.
  • Das ehrenamtliche Engagement braucht hauptamtliche Unterstützung, Koordination und Qualifizierung.
  • EU-weite Freizügigkeit für Menschen, die in einem EU-Staat als international schutzberechtigt anerkannt sind.
  • Dublin-III-Verordnung abschaffen: Schutzsuchende sollen in dem Land, das sie aufsuchen möchten, ihr Asylverfahren durchlaufen.

Quelle: proasyl.de


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