nachhaltigkeitsrat 150Berlin. - Zum Auftakt der Dialogreihe "Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016" der Bundesregierung hat die Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE), Marlehn Thieme, eine Aufwertung der Nachhaltigkeitspolitik durch die Bundesregierung gefordert. Das Prinzip der Nachhaltigkeit müsse im Grundgesetz verankert werden, erklärte Thieme am Donnerstag in Berlin.

Bezugnehmend auf die im September von den UN-Staats- und Regierungschefs in New York angenommene Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung betonte Marlehn Thieme: "Die Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele findet auf nationaler Ebene statt. Das Prinzip der Nachhaltigkeit muss daher im Grundgesetz und damit für die nationale Politik und Deutschlands Rolle in der Welt verpflichtend festgelegt werden."

Die Bundesregierung setze sich zwar ambitionierte Ziele im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, diese müssten in Zukunft aber auch mit den Mitteln des Haushaltsrechtes verankert werden, so Thieme. Die grundgesetzliche Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips sei notwendig, damit der Staat, die Bürger und ihre politischen Mandatsträger und die Wirtschaft entschlossener und verlässlicher als bisher in Richtung auf eine nachhaltige Entwicklung tätig werden.

Die Agenda 2030 verpflichtet die Mitgliedsstaaten politisch zur Umsetzung der Ziele. "Damit wird die Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Die zivilgesellschaftlichen Organisationen müssen Nachhaltigkeit und die Umsetzung der Agenda 2030 aktiv von den Entscheidungsträgern einfordern und Ziele auch selbst umsetzen", sagte Marlehn Thieme. Ebenso entscheidend sei die Gestaltungs- und Innovationskraft von Unternehmen und Konzernen, damit der Wandel zu einem nachhaltigen Wirtschaften gelingt.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat die Broschüre "Länder in Entwicklung. Globale Nachhaltigkeitsziele" veröffentlicht, die sich an die interessierte Öffentlichkeit wendet und die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele in konkretes Handeln übersetzt.

Dem Rat für Nachhaltige Entwicklung gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an, die von der Bundeskanzlerin für eine Mandatszeit von drei Jahren berufen werden. Zu den Aufgaben des Rates gehören die Entwicklung von Beiträgen zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Benennung von konkreten Handlungsfeldern und Projekten sowie Beiträge, um Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen.

Quelle: www.nachhaltigkeitsrat.de 


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