gfbv 200Göttingen. - Die vom UN-Menschenrechtsrat geplante Entsendung einer Untersuchungsmission nach Burundi hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch als "halbherzig" kritisiert. "Eine einfache Untersuchungsmission wird kaum zu neuen Erkenntnissen kommen, sondern nur bestätigen, dass zahllose Menschenrechtsverletzungen verübt wurden. Mutiger wäre es, eine 'Offizielle Untersuchungskommission' einzusetzen, die alle seit Beginn der Krise im April 2015 verübten Menschenrechtsverletzungen dokumentiert und die dafür Verantwortlichen benennt", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius in Göttingen.

"Doch der Menschenrechtsrat schreckt leider davor zurück, Burundi wie Nordkorea oder Eritrea zu behandeln. Dabei verschlimmert sich die Menschenrechtslage in dem ostafrikanischen Land jeden Tag dramatisch."

Der UN-Menschenrechtsrat wird am Donnerstag in einer Sondersitzung in Genf über einen Resolutionsentwurf der USA beraten, der die zügige Entsendung einer einfachen Untersuchungsmission des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vorsieht. Es wird mit der Annahme dieses Resolutionsentwurfes gerechnet, dem die Unterstützung durch zahlreiche europäische Staaten sicher ist. "Doch für eine nationale Versöhnung ist es wichtig, die Straflosigkeit zu beenden. Die Aussagen von Opfern der Gewalt müssen dokumentiert und die Täter ermittelt werden. Nur auf dieser Basis kann später auch eine glaubwürdige Strafverfolgung erfolgen", sagte Delius.

Außerdem sollte der Menschenrechtsrat den Weltsicherheitsrat und die Afrikanische Union auffordern, eine gemeinsame Friedenstruppen-Mission für Burundi vorzubereiten, fordert die GfbV. Denn das Massaker des vergangenen Wochenendes zeige, dass die internationale Staatengemeinschaft gegebenenfalls innerhalb weniger Stunden eingreifen müsse, um den Schutz der Zivilbevölkerung sicherzustellen und um ein Blutbad zu verhindern. Die Organisation von UN-Friedenstruppen-Einsätzen nehme oft Monate in Anspruch, da es an Truppen-Kontingenten oder an Transportkapazitäten und Unterbringung fehlt. Der Weltsicherheitsrat hatte sich in einer am 12. November verabschiedeten Resolution die spätere Entsendung von Friedenstruppen vorbehalten.          

Nachdrücklich sollte der Menschenrechtsrat auch die Wiederzulassung der 13 Menschenrechtsorganisation einfordern, die in den vergangenen anderthalb Monaten in Burundi suspendiert wurden. Zudem müsse von der Regierung verlangt werden, zügig den Dialog mit der Opposition und der Zivilgesellschaft an einem neutralen Ort im Ausland aufzunehmen. Bislang sei die Regierung nur zu Gesprächen in Burundi bereit. Da jedoch viele Regimekritiker und kritische Journalisten sowie Mitarbeiter burundischer Nichtregierungsorganisationen aus Angst um ihr Leben das Land verlassen mussten, wäre ein politischer Dialog in Burundi nur eine Farce, kritisiert die GfbV.

Nach UN-Angaben sind in Burundi seit April 2015 mindestens 371 Menschen politisch motivierter Gewalt zum Opfer gefallen. Burundische Menschenrechtsorganisationen gehen hingegen von bereits 601 Toten seit Januar 2015 aus.

Quelle: gfbv.de


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