Berlin. - Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, der deutschen Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (EPA) der Europäischen Union mit den Mitgliedsstaaten der SADC-EPA-Gruppe zuzustimmen. Das EPA sieht einen besseren Marktzugang für Staaten der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC) in der EU vor - aber auch die Öffnung der südafrikanischen Wirtschaft für Produkte aus der EU.
Das Abkommen garantiert dauerhaft zoll- und quotenfreien Marktzugang zum europäischen Markt für Produkte aus Botswana, Lesotho, Mozambik, Namibia und Swasiland. Südafrika erhält als deutlich besser entwickeltes Land einen erweiterten Zugang zum europäischen Markt. Im Gegenzug öffnen diese Länder ihre Märkte für rund 80 Prozent der EU-Produkte schrittweise über 12 Jahre. Wie bei anderen EPAs bleiben wichtige Produkte, die in der Region produziert werden oder Potenzial für lokale Wertschöpfung besitzen, dauerhaft geschützt, so das Entwicklungsministerium (BMZ). Vorgesehen seien zusätzlich Schutzmechanismen: So könnten die SADC-EPA-Länder die Liberalisierung von bestimmten Produkten aussetzen oder die Zölle anheben, wenn eine deutliche Schädigung der lokalen Industrie droht.
"Das Abkommen eröffnet neue Chancen für eine wirtschaftlich und sozial nachhaltige Entwicklung im südlichen Afrika", erklärte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU). "Handelsschranken werden abgebaut. Das macht es zum Beispiel für Farmer in Südafrika oder in Namibia leichter, ihre landwirtschaftlichen Produkte auch bei uns anzubieten und das auch für Produkte, die weiterverarbeitet wurden. Wir schaffen so die Voraussetzungen für mehr Wertschöpfung in diesen Ländern. Lediglich 17 Prozent des Handels finden heute innerafrikanisch statt, in der EU sind es drei Viertel. Wir wollen helfen, unsere afrikanischen Partnerländer wettbewerbsfähiger zu machen, so dass sie erfolgreich auf den Weltmärkten agieren können. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine wirtschaftlich dynamisch wachsende Region in Afrika."
Neben dem Abbau von Handelsschranken sieht das Abkommen nach Angaben des Entwicklungsministeriums Umwelt- und Sozialstandards verbindlich vor und gibt der EU-Kommission die Möglichkeit, die Einhaltung von Menschenrechten einzufordern. Das Abkommen sei damit ein wichtiges entwicklungspolitisches Instrument für die weitere Zusammenarbeit mit den SADC-EPA-Ländern.
Nach der Unterzeichnung durch die Bundesrepublik Deutschland steht noch die Unterzeichnung durch die EU und SADC-EPA-Staaten aus. Wenn der Unterzeichnungsprozess abgeschlossen ist, soll das EPA dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt werden. Die EPAs sind umstritten: Es ist zweifelhaft, ob ärmere afrikanische Staaten auf dem europäischen Markt konkurrenzfähig sind. Vor allem Kleinbauern könnten durch die Abkommen in ihrer Existenz gefährdet sein.
Quelle: www.bmz.de