Berlin. - An diesem Donnerstag treffen sich die Staatssekretäre der Bundesministerien zur Abstimmung über den Entwurf des deutschen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte. Der entwicklungspolitische Verband VENRO hat Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgefordert, Menschenrechte vor Profite zu stellen und sich im Rahmen des geplanten Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) für verbindliche Auflagen an Unternehmen einzusetzen. Weitere Organisationen kritisieren die "massive Verwässerung" des Entwurfs durch das Bundesfinanzministerium und befürchten ein substanzloses Papier.

"Weltweit schuften Millionen Menschen unter unwürdigen Bedingungen für Hungerlöhne, auch für Unternehmen aus Deutschland. Diese Ausbeutung muss beendet werden", sagte Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. "Die Bundeskanzlerin muss deutsche Unternehmen dazu verpflichten, auch im Ausland die Menschenrechte zu achten. Menschenrechte müssen über Profit gestellt werden."

Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR protestieren scharf gegen den Versuch des Bundesfinanzministeriums, aus dem bisherigen Entwurf eines deutschen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte alle Menschenrechtsauflagen für Unternehmen zu streichen. Schon der bisherige Entwurf, an dem bereits fünf Ministerien beteiligt waren, hatte zum Unmut der Organisationen auf eine gesetzliche Regelung verzichtet.

"Die Überarbeitung durch das Finanzministerium trägt die Handschrift der Wirtschaftsverbände, nicht die einer Regierung, die Fluchtursachen minimieren will. Bleibt es bei den Änderungen, können die Unternehmen, die menschenverachtende Produktionsbedingungen ignorieren um davon zu profitieren, einfach weitermachen", so Cornelia Füllkrug-Weitzel von Brot für die Welt.

Im September will die Bundesregierung den NAP verabschieden und damit die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte national umsetzen. Anfang Juni hatten sich die Staatsekretäre der fünf beteiligten Ressorts auf einen Entwurf geeinigt, der hinter den Erwartungen der NRO schon weit zurückfiel. Aus informierten Kreisen verlautet nun, dass das Bundesfinanzministerium diesen Entwurf noch weiter verwässern will.

"Das BMF will aus dem bisherigen Entwurf des NAP offenbar alle Spuren von Verbindlichkeit vollständig tilgen", so Bornhorst. "Die Verabschiedung eines solchen Aktionsplans wäre eine Blamage für die Bundeskanzlerin - und ein Schlag ins Gesicht von Millionen armer Menschen."

So lehne das BMF bereits den Begriff der "menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht" ab. Auf Initiative der Bundesregierung hatte der G7-Gipfel in Elmau 2015 die Privatwirtschaft explizit noch "dringend aufgerufen", ihre menschenrechtliche “Sorgfaltspflicht” einzuhalten. Die Bundeskanzlerin hatte sich persönlich für das Thema eingesetzt und die Erstellung substanzieller Nationaler Aktionspläne begrüßt.

Dem Vernehmen nach wolle das BMF nicht einmal eine "Erwartung", sondern lediglich eine "Empfehlung" aussprechen, dass Unternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen. Während im Entwurf vom Juni noch angekündigt wurde, dass im Falle einer Missachtung der Sorgfaltspflichten gesetzliche Maßnahmen erwogen werden sollten, lehnt das BMF dies nun kategorisch ab, kritisiert VENRO. Überdies stellt das BMF die gesamte Umsetzung unter einen Finanzierungsvorbehalt.

"Das BMF muss beim Treffen der Staatssekretäre diese Blockadehaltung aufgeben und sich konstruktiv für eine Stärkung der Menschenrechte im Wirtschaftsgeschehen einsetzen", fordert Bornhorst.

=> VENRO und ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis haben eine gemeinsame Petition zum Thema gestartet.

Quellen: venro.org / germanwatch.org / brot-fuer-die-welt.de


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