pro wildlifeMünchen. - Von Schimpansen bis zu Walhaien: Vom 23. bis zum 28. Oktober verhandeln 124 Staaten über den Schutzstatus wandernder Arten auf der Vertragsstaatenkonferenz der Konvention zum Schutz wandernder Arten (Bonner Konvention, englisch CMS). Auf der Konferenz in Manila auf den Philippinen stehen der grenzübergreifende Schutz von insgesamt 28 Arten sowie zahlreiche weitere Themen wie die Überfischung der Meere und der Klimawandel auf der Tagesordnung.

Unter anderem soll der Schutzstatus von Löwen, Giraffen und Walhaien verbessert werden. Insbesondere beim Schutz der Löwen werden hitzige Debatten erwartet, berichtete Pro Wildlife. Bereits bei den Verhandlungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens Im Oktober 2016 lagen die Interessen eines strengeren Tier- und Artenschutzes denen der Vermarktung als Trophäen sowie für die Traditionell Asiatische Medizin weit auseinander.

Pro Wildlife hat eine Auswahl an Themen vorgestellt, die in Manila diskutiert werden:

Löwen: Zu wenig Lebensraum, Jagd und Wilderei
Der König der Tiere wird durch zahlreiche Faktoren bedroht, die Bestände schrumpfen stetig. "Weltweit gibt es nur noch etwa 20.000 frei lebende Löwen – das entspricht in etwa der Einwohnerzahl von Quickborn oder Flörsheim am Main. Eines der größten Probleme ist die Zersiedelung des Lebensraums der Löwen. Nur durch die Zusammenarbeit mehrerer Staaten ist effektiver Schutz möglich", erklärte Adeline Fischer von Pro Wildlife. Zudem arbeiten Wilderei-Netzwerke grenzübergreifend und im großen Stil. "Nur durch die enge Zusammenarbeit verschiedener Staaten ist es möglich, diesen Netzwerken das Handwerk zu legen. Zudem muss der legale Handel dringend eingeschränkt werden, um die Art zu retten", so Fischer.

Schimpansen: Kein Platz mehr für unsere nächsten Verwandten
Der schwindende Lebensraum ist auch für Schimpansen eine große Gefahr. "Es ist kaum mehr Wald übrig, in dem die Schimpansen leben können. Die kleinen Areale, in denen noch Populationen vorkommen, sind zudem voneinander getrennt. So kann kein Austausch zwischen ihnen stattfinden", sagte Fischer. "Wichtig wären grenzüberschreitende Schutzgebiete, damit die Tiere genug Platz haben sowie die Schaffung von Korridoren, damit die Populationen wieder verbunden werden können."

Giraffen: Gewildert wegen ihrer Schwänze und ihrer Knochen
Giraffen sind in den vergangenen Jahren mehr und mehr in den Fokus von Wilderern gerückt. "Ihre Schwänze werden beispielsweise im Kongo als Geschenk überreicht, wenn ein Mann um eine Frau wirbt. Im Osten Afrikas gilt ihr Knochenmark als Wundermittel gegen HIV/AIDS", erklärte Fischer die zunehmende Wilderei. "Es gibt zahlreiche Giraffen-Unterarten wie die Rothschild-Giraffe mit teilweise nur noch wenigen tausend Tieren in freier Wildbahn. Die Staaten müssen nun schnell handeln, damit die Giraffen nicht dem Schicksal von Nashörnern oder Elefanten folgen."

Walhai: Fischerei und Wilderei werden den größten Fischen zum Verhängnis
Walhaie werden als gefährdet eingestuft. Besonders die Fischerei, aber auch der kommerzielle Handel setzen ihnen zu. "Wahlhaie nutzen auf ihren Wanderungen die immer gleichen Korridore. Ein effektiver Schutz wäre deshalb am besten über die Zusammenarbeit der Staaten zu erreichen, die entlang dieser Migrationsrouten liegen. Besonders gefährlich ist für die Walhaie die Fischerei, bei der sie als Beifang enden oder gezielt gefangen werden. Walhaie werden zudem Opfer des sogenannten 'Finning', also dem Abschneiden von Haiflossen für eine Suppe in Asien", so Fischer.

Das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten wurde am 23. Juni 1979 in Bonn unterzeichnet und trat am 1. November 1983 in Kraft. Das Sekretariat des Übereinkommens ist in Bonn angesiedelt und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) getragen. Bisher sind etwa 1.200 Arten beziehungsweise Populationen in dem zweiteiligen Schutzsystem erfasst. Anhang I listet die gefährdeten, vom Aussterben bedrohten Arten, Anhang II diejenigen Arten, die sich in einem ungünstigen Erholungszustand befinden. Zu den Schutzmaßnahmen der unter Anhang I gelisteten Tiere zählen unter anderem die Erhaltung des Lebensraums, die Beseitigung von Wanderungshindernissen sowie das Verbot, diese Tiere zu Jagen, Fischen oder Fangen. All diese Maßnahmen müssen in den Staaten umgesetzt werden, in denen die jeweilige Tierart vorkommt.

Quelle: www.prowildlife.de 


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