amerika 21Santiago. - Die acht bei der Großrazzia "Operation Hurrikan" Ende September festgenommenen Mapuche-Aktivisten haben einen Teilsieg errungen. Das hat amerika21 am Dienstag berichtet.

Die Zweite Kammer des Obersten Gerichtshofs in Santiago ist der Beschwerde der Verteidiger gefolgt und hat am 19. Oktober ihre Freilassung angeordnet. Die Begründung für die Untersuchungshaft sei nicht ausreichend und präzise genug gewesen, die vorgelegten Beweise unzureichend, erklärten die Richter in ihrem Beschluss, der Amerika21 vorliegt.

Die acht Aktivisten gehören der Coordinadora Auraco Malleco (CAM) an, die sich für die Unabhängigkeit der Mapuche-Gebiete im Süden Chiles einsetzt. Die Anklage gegen Claudio Antonio Leiva Rivera, David Eduardo Cid Aedo, Rodrigo Nazario Huenchullán Cayul, Jaime Eduardo Huenchullán Cayul, Martín Damián Curiche Curiqueo, Fidel Tranamil Nahuel, Héctor Javier Llaitúl Carrillanca und Ernesto Lincoyam Llaitul Pezoin lautete auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Curiche Curiqueo und Tranamil Nahuel wird außerdem Brandstiftung vorgeworfen.

Diese Anklagen basierten lediglich auf Erkenntnissen, die sich aus dem Abhören unterschiedlicher Messaging-Dienste wie Whatsapp und Telegram ergeben hätten, so die Anwälte. Die dazugehörigen Telefonnummern und Mobiltelefone könnten aber keinen Personen klar zugeordnet werden. Bei den Verhaftungen seien lediglich Mobiltelefone und Computer beschlagnahmt worden. Es gebe aber keinerlei faktische Hinweise wie etwa Waffen die belegten, dass die Verhafteten einer terroristischen Vereinigung angehörten. Der Verteidiger Humberto Serri wies darauf hin, dass es bis heute keine Beweise für eine Tatbeteiligung seiner Mandanten gebe. Bei den ausgewerteten Textbotschaften seien Decknamen verwendet worden, die aber nicht den Verhafteten zugeordnet werden könnten. Verteidigerin Patricia Cuevas erklärte, dass die Verhaftung der acht zeitgleich stattgefunden habe, dass man aber weder bei ihnen noch bei ihren Angehörigen Militärkleidung, Benzinkanister, Sprengstoff oder Waffen gefunden habe, die auf eine Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung oder die Vorbereitung von Attentaten hinweisen würden. Außerdem sei die Interpretation der Textbotschaften von einem "Tunnelblick" geleitet gewesen: So sei in einer Botschaft die Rede davon, man müsse "Stöcke ausgraben". Daraus sei konstruiert worden, dass es sich um Waffen handeln müsse. Das sei aber eine willkürliche Interpretation, betonte Cuevas.

Parallel zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist Mahmud Aleuy, der als Staatsekretär im Innenministerium für die "Operation Hurrikan" zuständig war, vorzeitig aus seinem Urlaub zurückgekehrt. Nach der Entscheidung der Regierung, das Antiterrorgesetz in einem anderen Fall vermutlicher Brandstiftung nicht anzuwenden, hatte Aleuy Anfang Oktober überraschend Urlaub eingereicht. Er gilt als Vertrauter von Präsidentin Michelle Bachelet, vertritt jedoch im Vorgehen gegen Mapuche eine radikalere Linie als die Staatschefin, die betont, um Ausgleich und Deeskalierung bemüht zu sein.

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Quelle: amerika21.de/


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