dimrBerlin. - Die deutsche Regierung muss bei der Genehmigung von Waffenexporten stärker als bislang prüfen, ob diese Menschenrechtsverletzungen begünstigen. Sie darf sich nicht allein und ausschließlich auf Zusagen und Untersuchungen ihrer außenpolitischen Partner verlassen. Das hat das Deutsche Institut für Menschenrechte am Montag anlässlich der Veröffentlichung seiner Studie "Beihilfe zu Menschenrechtsverstößen vermeiden – außenpolitische Zusammenarbeit kritisch prüfen" gefordert.

"Als Waffen exportierender Staat steht Deutschland mittelbar in der Verantwortung für die durch deutsche Waffen ermöglichten Menschenrechtsverletzungen. Anders als es geltende politische und rechtliche Vorgaben vorschreiben, wurde bei den von uns untersuchten Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien und nach Mexiko die Menschenrechtslage in beiden Staaten entweder nicht geprüft oder die bestehenden Erkenntnisse nicht angemessen berücksichtigt", erklärte das Deutsche Institut für Menschenrechte. "Wenn die belieferten Staaten völkerrechtswidrig handeln, leistet ihnen Deutschland Beihilfe und beteiligt sich mittelbar an völkerrechtswidrigen Handlungen."

Das Institut empfiehlt der Bundesregierung, sich an Verfahren und Prüfschemata zu orientieren, die im Rahmen des Vertrags gegen den Waffenhandel sowie der Friedensmissionen der Vereinten Nationen entwickelt wurden. Deutschland solle zudem seine Selbstverpflichtungen wie die "Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter" aus dem Jahr 2009 konsequenter einhalten beziehungsweise diese in Gesetzesform gießen.

Die Studie des Instituts analysiert deutsche Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien seit 2011 und nach Mexiko im Zeitraum von 2000 bis 2005. Sie untersucht aber auch die Kooperation Deutschlands mit amerikanischen Geheimdiensten sowie die Grenzsicherung im Rahmen der Europäischen Union und zeigt jeweils die Risiken einer Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen in den jeweiligen Politikfeldern auf.

=> Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Beihilfe zu Menschenrechtsverstößen vermeiden – außenpolitische Zusammenarbeit kritisch prüfen. Berlin

Quelle: www.institut-fuer-menschenrechte.de


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