amerika 21Brasilia. - Im Korruptionsverfahren gegen den früheren brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio "Lula" da Silva hat der linksgerichtete Politiker eine weitere gerichtliche Niederlage einstecken müssen. Am Dienstag wies der Oberste Gerichtshof (STJ) einen Antrag Lulas gegen unmittelbaren Haftantritt ab, sollte sein Antrag auf Revision des Urteils des Berufungsgerichtes keinen Erfolg haben. Das hat das Lateinamerika-Portal amerika21.de am Mittwoch berichtet.

Ende Januar bestätigte das Berufungsgericht in Porto Alegre ein Urteil aus erster Instanz gegen den früheren brasilianischen Präsidenten und verordnete eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren und einem Monat, so amerika21.de. Im Juli 2017 war Lula im Kontext des Korruptionsskandals um den staatlichen Erdölkonzern Petrobras wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche verurteilt worden. Mit dem Urteil vom Januar wies das Gericht an, dass Lula im Falle einer Ablehnung des Revisionsantrages unmittelbar die Haft anzutreten habe.

Gleichzeitig bleibt der Verteidigung Lulas noch immer die Möglichkeit, gegen das Urteil beim Obersten Bundesgericht (STF) Rechtsmittel einzulegen. Dem Politiker werden dabei aber nur wenige Chancen auf eine Aufhebung des Urteils eingeräumt. Für die Zeit bis zur Überprüfung vor dem STF sollte Lula in Freiheit verbleiben, so die Hoffnung der Verteidigung.

In einem Schreiben, das amerika.21 vorliegt, erklärten sich die Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, mit Lula solidarisch.

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Quelle: www.amerika21.de 


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