Bonn. - Das UNESCO-Welterbekomitee tagt bis zum 4. Juli in Manama, Bahrain. In diesem Jahr sind 31 Stätten für die UNESCO-Welterbeliste nominiert. Das Welterbekomitee befasst sich im Rahmen seiner 42. Tagung auch mit dem Schutz gefährdeter Welterbestätten und der Weiterentwicklung des Welterbeprogramms. Der Erhaltungszustand von 156 eingeschriebenen Stätten, darunter 56 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes, wird geprüft.
Für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt sind in diesem Jahr 31 Stätten nominiert, unter anderem das viktorianische und Art Déco-Ensemble von Mumbai, der prähistorische Fundort Göbekli Tepe in der Türkei, der Nationalpark Chiribiquete in Kolumbien sowie die buddhistischen Bergklöster in Südkorea.
Das Welterbekomitee wird in diesem Jahr zudem den Erhaltungszustand von 156 der insgesamt 1.073 Welterbestätten diskutieren, insbesondere von den 56 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes. Zu den Gefährdungsfaktoren für diese Stätten zählen unter anderem bewaffnete Konflikte, der Klimawandel, Naturkatastrophen und Baumaßnahmen. Neben Einzelmaßnahmen wird das Komitee außerdem thematische Programme sowie internationale Finanzierungsprojekte diskutieren, mit denen Staaten beim Schutz und Erhalt ihrer Welterbestätten unterstützt werden sollen.
Das Komitee wird auch über die Eintragung von Stätten in die Liste der gefährdeten Welterbes beraten. Zur Diskussion stehen das Tal von Kathmandu in Nepal und der Turkanasee Nationalpark in Kenia.
Über die Streichung der usbekischen Stätte "Historisches Zentrum von Shahrisabz" von der UNESCO-Welterbeliste wird ebenfalls diskutiert. Umfassende Baumaßnahmen in der Stätte haben laut UNESCO dazu geführt, dass der außergewöhnliche universelle Wert als verloren gilt.
Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.073 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. Deutschland verzeichnet 42 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und somit für künftige Generationen zu bewahren.
Quelle: www.unesco.de