germanwatch Berlin. - Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch unterstützt den "Berliner CSR-Konsens" als Schritt zu mehr unternehmerischer Verantwortung in globalen Wertschöpfungsketten. Darin bekennen sich die deutschen Wirtschaftsverbände zu den Kernelementen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, denen Unternehmen gemäß internationalen Standards nachkommen sollen. 

Der Berliner Konsens zu Corporate Social Responsibility (CSR) ist eine am Dienstag veröffentlichte Erklärung des CSR-Forums, in dem Unternehmensverbände, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft die Bundesregierung zu Unternehmensverantwortung beraten. Konkret soll der Konsens Unternehmen Orientierung geben, die menschenrechtliche Sorgfalt angemessen auszuüben - auch wenn er nicht verpflichtend ist.

Zur Rolle der Bundesregierung enthält der CSR-Konsens die klare Erwartung, dass Deutschland seiner Schutzpflicht nachkommt "und sich auf geeignete Weise engagiert, Menschenrechten, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Anti-Korruptionsstandards weltweit Geltung zu verschaffen". Stefanie Lorenzen, Germanwatch-Vorstandsmitglied und Vertreterin der Organisation im nationalen CSR-Forum, erklärte: "Der CSR-Konsens stellt zwar nur einen Minimalkonsens dar, dennoch sehen wir in der klaren Anerkennung ihrer Verantwortung durch die Unternehmensverbände eine neue Qualität. Zur Notwendigkeit auch gesetzlicher Regulierung unternehmerischer Sorgfalt ist allerdings zu wenig enthalten."

Der CSR-Konsens begreift die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als zentrale Managementaufgabe, um verantwortliche Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen. Unternehmen sollen sich öffentlich zu den Menschenrechten und weiteren Grundsätzen bekennen, Risiken analysieren und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickeln, deren Wirksamkeit kontrollieren, darüber berichten und Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene schaffen. "Dieses Bekenntnis hat Gewicht, denn bislang haben sich die Verbände nur eingeschränkt auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bezogen", so Lorenzen.

"Hervorzuheben ist vor allem, dass sich die Unternehmensverbände auch zur Wiedergutmachung bekennen, falls ein Unternehmen Probleme festgestellt hat", sagte Lorenzen. Im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 habe die Bundesregierung die Wiedergutmachung als Teil der Sorgfaltspflicht unterschlagen, wie NGOs bemängelten.

Germanwatch kritisierte jedoch, dass der CSR-Konsens die Sorgfaltspflichten nicht an allen Stellen umfassend beschreibt, insbesondere nicht die Berichterstattung. So hatten NGOs entsprechend der UN-Leitprinzipien gefordert, dass die Unternehmensberichte Außenstehenden ermöglichen sollten, die Risiken und die Angemessenheit der ergriffenen Gegenmaßnahmen zu bewerten. Dies finde sich im CSR-Konsens allerdings nicht wieder. Lorenzen: "Bei der Berichterstattung bleibt der Konsens leider bei sehr allgemeinen Ratschlägen stehen."

Im CSR-Konsens erwarten die Mitglieder des CSR-Forums von der Bundesregierung die Umsetzung der Schutzpflicht des Staates auch weltweit. Diese Schutzpflicht ist in den UN-Leitprinzipien konkretisiert und umfasst verschiedene Politikfelder - zum Beispiel eine angemessene Ausgestaltung der Außenwirtschaftsförderung, der Handelspolitik, der öffentlichen Beschaffung sowie auch gesetzliche Regelungen, um von Unternehmen die Achtung der Menschenrechte einzufordern.

Problematisch ist aus Sicht von Germanwatch, dass es nicht gelungen sei, im CSR-Konsens festzuhalten, dass die Bundesregierung die Einhaltung der Standards "einfordert". Die Formulierungen zur Verbindlichkeit von staatlichen Vorgaben waren bis zuletzt umstritten. "Es ist bedauerlich, dass wir hierzulande bei der Frage von Rahmensetzungen noch so weit hinterherhinken, während zum Beispiel Frankreich und die Schweiz bereits auf Gesetzesebene handeln. Dabei unterstützen durchaus auch engagierte Unternehmen eine gesetzliche Regelung", so Stefanie Lorenzen.

Quelle: www.germanwatch.org 


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