pro wildlifeMünchen. - Die Europäische Kommission hat neue Regeln für den Elfenbeinhandel in der EU erlassen. So soll der Handel mit ganzen Stoßzähnen innerhalb der EU weitgehend beendet werden. Verarbeitetes Elfenbein darf zukünftig nur noch gehandelt werden, wenn es antik ist und eine behördliche Genehmigung vorliegt – bislang war diese nicht erforderlich.

"Wir begrüßen, dass die EU den Handel mit Elfenbein endlich strenger regelt. Damit leistet sie einen Beitrag, die Wilderei zu bekämpfen und die Nachfrage zu reduzieren", erklärte Daniela Freyer von der Artenschutzorganisation Pro Wildlife. "Die neuen Regeln enthalten wichtige Änderungen, für die sich Pro Wildlife bei der EU seit langem eingesetzt hat."

Die Ein- und Ausfuhr von Elfenbein war bereits weitgehend verboten. Hier wurden die Ausnahmen nochmals verschärft, so dass nur noch im Einzelfall Genehmigungen für Musikinstrumente und Museen möglich sind.

Trotz der Verbesserungen kritisierte Pro Wildlife, dass nicht alle Gesetzeslücken geschlossen wurden: Problematisch sei insbesondere, dass "antike" Elfenbeinschnitzereien, die vor 1947 erworben wurden, innerhalb der EU weiter kommerziell gehandelt werden können - wenn auch zukünftig nur noch mit Genehmigung. "Die Botschaft, dass Elfenbein keine Handelsware ist, wird durch diese Ausnahme abgeschwächt. Zudem lässt sich das genaue Alter des Elfenbeins in der Praxis kaum feststellen, womit Schlupflöcher für den illegalen Handel bleiben", so Daniela Freyer. Pro Wildlife fordert zudem, die teils nicht rechtsverbindlichen Leitlinien in eine Rechtsverordnung zu überführen, die jeglichen kommerziellen Handel mit Elfenbein verbieten und nur wenige, gut kontrollierbare Ausnahmen z.B. für Museen und Reparaturen zulassen.

Der EU-Vorstoß hat eine längere Geschichte: Obwohl das Geschäft mit Elfenbein international seit 1989 verboten ist, galten in der Europäischen Union bislang großzügige Ausnahmen für den Handel mit Elfenbein aus Altbestand. Hierdurch wurde der illegale Handel verschleiert, weil sich gewildertes nicht von legalem Elfenbein unterscheiden lässt. Pro Wildlife und andere Artenschutzorganisationen setzen sich seit 2016 für ein Verbot des Elfenbeinhandels ein. Auch internationale Beschlüsse, zahlreiche afrikanische Staaten und das EU-Parlament fordern dies seit langem.

Den jetzigen Beschlüssen waren jahrelange interne Verhandlungen und eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission vorausgegangen, in der sich mehr als 90 Prozent der Antworten für ein Handelsverbot ausgesprochen hatten. In den letzten Jahren hatten zudem Frankreich, Belgien, Luxemburg und Großbritannien den Elfenbeinhandel auf nationaler Ebene strenger geregelt. In Asien sind die wichtigen Absatzmärkte China und Hong Kong seit 2018 bzw. 2021 geschlossen. Der größte noch verbliebene Handelsplatz für legales Elfenbein ist damit Japan. Tierschützer fordern, den Handel auch dort zu verbieten, weil er die Nachfrage und den Handel mit illegalem Elfenbein befeuert.

"Der Elfenbeinhandel ist nach wie vor die größte Bedrohung für Afrikas Elefanten. Die Staatengemeinschaft darf nicht nachlassen in den Bemühungen, den Handel weltweit endgültig zu stoppen und die Tiere besser zu schützen", so Daniela Freyer. Schätzungen gehen von 20.000-30.000 gewilderten Elefanten pro Jahr aus.

Quelle: www.prowildlife.de


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