Die deutsche Bundesregierung verurteile das Abwracken von Schiffen mit gefährlichen Stoffen in Entwicklungsländern, könne jedoch rechtlich gegen den Export von nicht deklariertem Schiffsschrott aus Deutschland nicht vorgehen, so die Antwort auf eine Anfrage der Grünen. "Bestehende Regelungen wie die Basler Konvention und die EG-Abfallverbringungsverordnung enthalten keine ausreichenden und einheitlichen Kriterien für die Entscheidung, wann Schiffe als Abfall zu definieren sind", sagte Steenblock.
Wenn wie im Fall des asbestverseuchten früheren Kreuzfahrtschiffes "SS Norway" den Eignern die für das Vorliegen der Abfalleigenschaft notwendige Absicht der Entsorgung des Schiffes nicht nachgewiesen werden könne und bei Kontrollen im Hafen alles auf eine weitere Nutzung des Schiffes hindeute, könnten die zuständigen Behörden nach geltender Rechtslage weder das Auslaufen des Schiffes verhindern noch seine Rückholung veranlassen. berichtete Steenblock.
"Die Gesetzeslücke, die der 'SS Norway' ihre letzte Fahrt von Bremerhaven nach Asien ermöglicht hat, muss geschlossen werden", forderte Steenblock. Die Abfalleigenschaft eines Schiffes müsse nach eindeutigen und für alle Seiten verbindlichen Kriterien festgelegt werden. Ein Schiff sei dann als gefährlicher Abfall einzustufen und vor dem Auslaufen fachgerecht zu reinigen, wenn sich gefährliche Stoffe an Bord befinden.
"Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer Problemanalyse auch Taten folgen zu lassen und sich mit konkreten Vorschlägen an den Verhandlungen für eine neue Konvention im Rahmen der International Maritime Organisation (IMO) zu beteiligen", erklärte der Grünen-Sprecher.