erlassjahr.deDüsseldorf (epo.de). - Das entwicklungspolitische Bündis erlassjahr.de hat am Dienstag eine Kampagne für eine internationale Parlamentariererklärung zu illegitimen Schulden und Gläubigermitverantwortung gestartet. Das Bündnis rief alle Abgeordneten des Bundestages dazu auf, diese Erklärung zu unterzeichnen. Die Erklärung verlangt, dass die internationale Kreditvergabe und -aufnahme von den nationalen Parlamenten stärker kontrolliert werden und bestehende illegitime Schulden gegenüber Entwicklungs- und Schwellenländern gestrichen werden sollen.

Damit solle verhindert werden, dass entschuldete Länder wie in den achtziger Jahren durch Auslandskredite an Diktatoren und für sinnlose Großprojekte und Korruption wiederum in Zahlungsschwierigkeiten geraten, erklärte erlassjahr.de. Gleichzeitig erinnerte das Bündnis an den Jahrestag des Schuldenerlasses für Deutschland am 27.Februar 1953. Damals wurde die Bundesrepublik im "Londoner Schuldenabkommen" von ihren Vor- und Nachkriegsschulden weitgehend befreit. "Hätte Deutschland alle Schulden tatsächlich zurückzahlen müssen, wäre der Aufschwung der Wirtschaft Jahrzehnte später gekommen", sagte Jürgen Kaiser, Politischer Koordinator bei erlassjahr.de.

Die eigene Entschuldung bedeutet nach Ansicht von erlassjahr.de eine historische Verantwortung für die heute verschuldeten Länder des Südens. Die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten müssten dieser Verantwortung gerecht werden. Die Unterzeichnung der Parlamentariererklärung solle daher ein verpflichtender Schritt sein.

"erlassjahr.de - Entwicklung braucht Entschuldung" ist ein breites gesellschaftliches Bündnis, welches aus 850 deutschen Mitträgerorganisationen besteht. erlassjahr.de setzt sich für gerechte Finanzbeziehungen zwischen den Ländern des Nordens und des Südens, einen weitreichenden Schuldenerlass für Hochverschuldete Entwicklungsländer, die Streichung sogenannter illegitimer Schulden (odious debts) sowie die Einführung eines fairen und transparenten Schiedsverfahrens ("internationales Insolvenzverfahren"), anstelle des bis dato durch den Gläubiger bestimmten Verfahrens, ein.

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