Berlin (epo). - Das Bundeskabinett hat am 1. Dezember den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2003 beschlossen. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Bundesregierung für Rüstungsgüter Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von rund 4,9 Milliarden Euro erteilt. Nach wie vor entfalle mit 67 Prozent ein Großteil der Ausfuhren auf EU- und NATO-Staaten sowie den NATO-Staaten gleichgestellte Länder. Der Anteil der exportierten Kriegswaffen an den Gesamtausfuhren liege "bei nur 0,2 Prozent", teilte das Bundespresseamt mit.

Gegenüber dem niedrigen Niveau des Jahres 2002 habe sich der Wert der genehmigten Ausfuhren im Berichtsjahr um etwa die Hälfte erhöht (2002: rund 3,3 Milliarden Euro), so die Bundesregierung. Grund für diesen Anstieg seien "einzelne Transaktionen von besonders hohem Wert wie die Lieferung von Schiffskorvetten nach Südafrika und Malaysia". Auch diese Genehmigungen seien erst nach umfassender Einzelprüfung erteilt worden.

Zwei Drittel aller deutschen Rüstungsexporte gehen laut Bundesregierung in befreundete und verbündete Staaten. Am Anfang einer Ausfuhrgenehmigung stehe für jeden Export eine umfassende Einzelprüfung, bei der sicherheitspolitische und Menschenrechtsgesichtspunkte von hoher Bedeutung seien.

Der Bericht macht nach Darstellung des Bundespresseamtes deutlich, dass die Bundesregierung "eine restriktive Rüstungspolitik" verfolge. Damit Rüstungsgüter aus Deutschland nicht dazu verwendet werden, Krisen zu verschärfen oder im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden, liege jeder Entscheidung eine genaue Prüfung des Einzelfalls zugrunde. Dabei sei die Beachtung der Menschenrechte für jede Exportentscheidung von hervorgehobener Bedeutung.

Im Einzelfall könnten auch sicherheitspolitische Erwägungen für einen Export sprechen. So liege die Sicherung der vielbefahrenen Seewege vor Südafrika und Malaysia nicht nur im Interesse Deutschlands, sondern bedeute ebenso einen Sicherheitsgewinn für die internationale Gemeinschaft.

Rechtsgrundlage für deutsche Rüstungsexport ist das Grundgesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und das Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung. Die Ausfuhr aller Rüstungsgüter ist genehmigungspflichtig. Anträge zur Genehmigung der Ausfuhr von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern werden auf Grundlage der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 19. Januar 2000 entschieden.

Im Unterschied zu einer Reihe anderer Staaten sei die Rüstungsexportpolitik für die Bundesregierung "kein Instrument ihrer Außenpolitik". Entscheidungen über Rüstungsexportvorhaben würden nach einer sorgfältigen Abwägung der jeweiligen außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente getroffen. Bei unterschiedlichen Auffassungen der am Entscheidungsfindungsprozess beteiligten Ressorts entscheide in der Regel abschließend der Bundessicherheitsrat über die Erteilung oder Versagung von Ausfuhrgenehmigungen.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


Back to Top

Wir nutzen ausschließlich technisch notwendige Cookies auf unserer Website.