BAYER CSR-Kampagne in Indien

New Delhi/Berlin (epo.de). - Gesundheitsinitiativen aus Indien und Deutschland befürchten, dass armen Menschen der Zugang zu preiswerten Medikamenten erschwert oder unmöglich gemacht wird, wenn der BAYER-Konzern eine Klage gegen die indische Regierung nicht zurückzieht. Ein Prozess könne die Zulassungspraxis von Generika in Indien gefährden, warnten die asiatische Sektion von Health Action International, das indische Peoples Health Movement, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die BUKO Pharma-Kampagne, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und medico international am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung. Indien ist in weiten Teilen der Welt wichtigster Lieferant billiger Nachahmer-Medikamente.

Die Organisationen forderten den BAYER-Konzern auf am Mittwoch auf, eine kürzlich eingereichte Klage gegen die indische Regierung zurückzuziehen. Im Fall einer eingeschränkten Versorgung mit bezahlbaren Medikamenten drohe der Tod Tausender Patienten. BAYER hatte nach Darstellung der Nichtregierungsorganisationen (NRO) Ende letzten Jahres die indische Zulassungsstelle für Pharmazeutika - Drugs Controller General of India (DCGI) - verklagt, da diese dem indischen Unternehmen Cipla eine Zulassung für das patentgeschützte Krebsmedikament Nexavar erteilt hatte.

Gegenwärtig kann die DCGI Zulassungen für generische Pharmazeutika erteilen, auch wenn für die Substanzen noch Patentschutz besteht. Hierdurch soll erreicht werden, dass unmittelbar nach Auslaufen eines Patents preiswerte Nachahmer-Produkte auf den Markt kommen. Nach Ansicht von Gesundheitsexperten stellt diese Praxis keine Rechtsverletzung dar, da ein zu früher Verkauf von Generika gerichtlich unterbunden werden kann. BAYER hingegen fordere, im Falle eines existierenden Patents grundsätzlich keine Zulassung für Nachahmer-Produkte zu erteilen, kritisierten die nichtstaatlichen Organisationen.

"Die Forderungen von BAYER gehen sogar über die im TRIPS-Abkommen festgelegten Patent-Regeln hinaus", sagte Amit Sen Gupta vom indischen Peoples Health Movement. "Ein Erfolg der Klage hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Zugang zu preiswerten Medikamenten - nicht nur für indische Patienten, sondern für arme Menschen in weiten Teilen der Welt. BAYER will offenbar nicht nur die eigenen Patent-Rechte ausweiten, sondern einen Präzedenzfall schaffen. Dies würde den Einsatz lebensrettender Generika generell verzögern."

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CGB) erklärte, das weltweit beachtete System der preiswerten Medikamentenversorgung in Indien sei in Gefahr, wenn die Zulassung von Pharmazeutika generell an Patente gekoppelt wird. "Wir fordern BAYER daher auf, die Klage zurückzuziehen. Die öffentliche Gesundheitsvorsorge muss Vorrang haben gegenüber Patenten und monopolistischen Profiten der Pharmaindustrie." Nach Meinung der CBG müssen Länder wie Indien das Recht haben, den Medikamenten-Markt zu regulieren, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

In den meisten Ländern der Welt werden Patentfragen bei der Erteilung von Pharma-Zulassungen nicht betrachtet. Hierfür sind in der Regel Patentämter zuständig. Sowohl das indische Gesetz wie auch das internationale TRIPS-Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums sehen Zulassungen von Generika noch vor Ablauf eines Patents vor, so die nichtstaatlichen Organisationen. Hiermit solle erreicht werden, dass nach Ablauf oder im Fall der Aberkennung eines Patents sofort Generika auf den Markt kommen können und diese nicht erst einen zeitaufwendigen Zulassungsprozess durchlaufen müssen. Auch klinische Studien von Generika-Herstellern sollen hierdurch ermöglicht werden.

"Im Fall lebensrettender Medikamente kann bereits eine Verzögerung der Zulassung von preiswerten Generika um einige Monate Hunderte oder Tausende Menschenleben kosten, weil patentierte Medikamente für weite Teile der Bevölkerung nicht erschwinglich sind", betonte Bernd Eichner von medico international. 

Als Mitglied der Welthandelsorganisation WTO war Indien gezwungen, bis zum Jahr 2005 das internationale Abkommen TRIPS zum Schutz von Urheberrechten umzusetzen. Das indische Parlament hatte dabei aber Mechanismen zum Schutz der Gesundheitsvorsorge beschlossen. Dem vorangegangen waren Forderungen insbesondere aus Entwicklungsländern, die Produktion indischer Generika nicht zu gefährden. Indien liefert billige Nachahmer-Medikamente in viele Entwicklungs- und Schwellenländer. So kosten nach Angaben der nichtstaatlichen Organisationen indische Tabletten für eine anti-retrivirale HIV-Therapie statt 10.000 US-Dollar für Markenmedikamente nur 200 Dollar pro Jahr.

 


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