Premierminister Manmohan SinghBerlin (epo.de). - Zwei Tage vor Beginn der Parlamentswahlen in Indien hat Amnesty International der seit 2004 amtierenden Koalitionsregierung ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. “Gemessen an den Versprechen vor der Amtsübernahme im Jahr 2004 ist die Bilanz der derzeitigen Regierungskoalition in Indien aus menschenrechtlicher Sicht ernüchternd”, erklärte die Menschenrechtsorganisation am Dienstag in Berlin. In einem Länder-Kurzbericht heißt es, widerrechtliche Tötungen, unverhältnismäßige Gewaltanwendung seitens der Polizei, Gewalt gegen Frauen und Schikanen gegen Menschenrechtsverteidiger seien noch immer an der Tagesordnung.

Die Regierung der United Progressive Alliance (UPA) unter Premierminister Manmohan Singh muss sich ab dem 16. April Parlamentswahlen stellen. Wahltermine sind außerdem am 23. und 30. April sowie am 7. und 13. Mai. Das Ergebnis wird nicht vor dem 20. Mai erwartet.



Amnesty International (ai) kommt in dem aktuellen Kurzbericht zu dem Schluss, “dass die vorhandenen institutionellen Mechanismen den Schutz der bürgerlichen und politischen Rechte nicht sicherstellen konnten”. Gleiches gelte auch für die wirtschaftlichen und sozialen Rechte: Während die rasche Entwicklung einiger Wirtschaftszweige in städtischen Gebieten “hohe Erwartungen geweckt” habe, sei die Kehrseite der Medaille Landspekulation. In mehreren Bundesstaaten gabe es Massenproteste, weil marginalisierten Bevölkerungsgruppen das Recht verwehrt worden sei, über geplante Projekte mitzubestimmen. Die marginalisierte Bevölkerung werde so immer wieder Opfer von Zwangsumsiedlungen.



VERSCHÄRFTE SICHERHEITSGESETZE

Sicherheitsgesetze wie der “Armed Forces (Special Powers) Act 1958” begünstigen der Amnesty-Analyse zufolge schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Das Gesetz ist in den zu “Unruhegebieten” erklärten Bundesstaaten des Nordostens (Manipur, Nagaland, Assam) sowie in Jammu und Kaschmir in Kraft und verleihe staatlichen Sicherheitskräften die Befugnis zu unverhältnismäßigem Gewaltgebrauch. “Widerrechtliche Tötungen, Verschwindenlassen und Folter bleiben weitgehend straffrei, es kommt nur in seltenen Fällen zu Untersuchungen”, stellt ai fest.  
 
Die Sicherheitslage wurde durch die Anschläge von Mumbai im November 2008 bedrohlicher, bei denen 164 Menschen getötet wurden. Das seit 1967 bestehende Antiterrorgesetz sei danach “auf eine Weise verschärft worden, die internationale Menschenrechtsstandards verletzt”, so ai. So würden “terroristische Handlungen” nur sehr vage definiert; die Untersuchungshaft für Terrorismusverdächtige sei auf bis zu 180 Tagen ausgedehnt worden. In manchen Fällen gelte die Unschuldsvermutung nicht.  
 
Anwälte und Menschenrechtsaktivisten sind ai zufolge immer wieder Schikanen, Folter und Misshandlungen durch Polizeikräfte ausgesetzt. So werde der Anwalt Parvez Imroz, Begründer eines Vereins zur Aufklärung des Schicksals von “Verschwundenen” in Kaschmir, ständig bedroht. Binayak Sen, ein Arzt und Verteidiger der Rechte der Adivasis im Bundesstaat Chhattisgarh, sei seit Mai 2007 nach dem drakonischen Chhattisgarh Special Public Security Act inhaftiert. Auch Menschen, die sich für die Landrechte von Kleinbauern und für Umweltschutz einsetzen, würden Opfer von Misshandlungen durch die Polizei oder private Milizen.

Foto: Premierminister Manmohan Singh © Wikipedia Commons

www.amnesty.de

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