oecd_2011Berlin. - Deutschland hat in den vergangenen Jahren gute Fortschritte beim Kampf gegen die Bestechung ausländischer Beamter gemacht. Das zeigt ein am Mittwoch veröffentlichter Bericht der OECD-Arbeitsgruppe gegen Bestechung, Der Bericht untersucht, wie erfolgreich die Bundesregierung ein OECD-Übereinkommen von 1997 umsetzt: die Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger in internationalen Geschäften.

Der Bericht leitet die dritte Prüf-Phase ein. Seit dem sogenannten "Phase 2 Report" der Arbeitsgruppe im Jahr 2003 hat Deutschland laut OECD Vergehen von sechs Firmen und beinahe 70 Privatpersonen untersucht und juristisch geahndet. Nach Ansicht der OECD muss es Firmen aber noch strenger verfolgen und insgesamt härtere Sanktionen verhängen.

Nach den Empfehlungen der OECD-Arbeitsgruppe sollte Deutschland sicherstellen, dass Strafen gegen Firmen einen stärkeren Abschreckungseffekt haben und dass sie eindeutig höher ausfallen als die unrechtmäßigen Profite. Die Bundesregierung sollte höhere Strafen gegen Privatpersonen unterstützen und die Transparenz in jenen Fällen erhöhen, in denen Privatpersonen eine Geldbuße zahlen, um weiterer Strafverfolgung zu entgehen. Angestelle in Unternehmen, die den Behörden Informationen über Bestechungsfälle zuspielen, sollten besser geschützt werden.

Lob erhielt Deutschland von der OECD-Arbeitsgruppe für seinen pragmatischen Ansatz bei Ermittlungen gegen Privatpersonen, denen Auslandsbestechung formal nicht nachzuweisen war, dafür aber Bestechung im gewerblichen Bereich oder Untreue, sowie dafür, dass es neben Gefängnisstrafen auch Geldbußen verhängte. Die Arbeitsgruppe begrüßte darüber hinaus die gute Zusammenarbeit Deutschlands mit anderen Unterzeichnern der Konvention. Positiv erwähnt der Bericht zudem die Rolle von Steuerprüfungen beim Aufdecken von Unregelmäßigkeiten und das gesteigerte Bewusstsein deutscher Firmen beim Thema Auslandsbestechung.

Neben den formalen Empfehlungen an Deutschland gibt der Report auch einen Überblick über die jüngsten politischen und juristischen Maßnahmen, die das Land ergriffen hat, um der Bestechung ausländischer Beamter entgegenzuwirken. Deutschland wird innerhalb eines Jahres mündlich darüber berichten, wie es die aktuellen Empfehlungen umgesetzt hat. Spätestens in zwei Jahren soll es zudem einen schriftlichen Bericht vorlegen, der die Basis für eine weitere öffentliche Evaluation der OECD-Arbeitsgruppe sein wird.

Der Arbeitsgruppe gehören neben den 34 OECD-Ländern auch Argentinien, Brasilien, Bulgarien und Südafrika an. In allen diesen Ländern wird die Umsetzung der Konvention  nach dem gleichen System geprüft.

www.oecd.org

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