aktionsplan inklusion 100Berlin. - Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Gudrun Kopp (FDP), hat am Mittwoch in Berlin den Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit vorgestellt. Der Aktionsplan zielt mit über 40 Einzelmaßnahmen darauf ab, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Der Verband Entwicklungspolitik (VENRO) sieht als Schwachpunkt des Plans aber die "mangelnde Verbindlichkeit".

Der Aktionsplan soll laut BMZ die Inklusion Behinderter innerhalb des Ministeriums, in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie in der Zusammenarbeit mit internationalen Entwicklungsakteuren, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft verbessern. Kopp unterstrich die entscheidende Bedeutung, die der Paradigmenwechsel vom medizinischen zum sozialen Verständnis von Behinderung auch für die Entwicklungszusammenarbeit habe.

"Wenn Behinderung das Vorhandensein gesellschaftlicher Barrieren ist, dann muss man über Barrierefreiheit nachdenken und zwar nicht nur der in unserer Umwelt, sondern auch der in unseren Köpfen; dann muss man sich fragen, wie Ausgrenzung bekämpft werden kann und nicht nur, wie sich ein körperliches Defizit ausgleichen lässt", sagte Kopp. "Es geht nicht darum jemanden, der 'anders' ist, so passend zu machen, dass er in unser System hineinpasst, sondern unser System so anzupassen, dass eben jeder hineinpasst. Der Ball liegt also in unserem Spielfeld und das spiegelt unser Aktionsplan wider."

Zur Erstellung des Aktionsplans hatte das BMZ bereits im Vorfeld mehrere Runde Tische veranstaltet, an denen Vertreter aus der deutschen Zivilgesellschaft, den Behindertenverbänden und der Privatwirtschaft beteiligt waren. Die im Jahr 2009 von Deutschland unterzeichnete Behindertenrechtskonvention hatte den Stein ins Rollen gebracht. Sie ist die bislang einzige Menschenrechtskonvention, die durch einen Artikel explizit auch die Rolle der internationalen Zusammenarbeit definiert.

Der Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) begrüßte den Aktionsplan grundsätzlich. Gleichzeitig forderte der Verband am Mittwoch aber auch verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung.

"Das BMZ sollte die Wirkung des Aktionsplanes genau überwachen. Hierzu sind klare Vorgaben für die staatlichen Durchführungsorganisationen bei der Realisierung entwicklungspolitischer Projekte notwendig", sagte VENRO-Vorstandsmitglied Albert Eiden. Dies betreffe zum Beispiel den barrierefreien Zugang zu Gebäuden, aber auch die Beteiligung von Selbstvertretungsorganisationen.

Der Aktionsplan ist laut VENRO ein erster Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Ein Schwachpunkt bleibe aber die mangelnde Verbindlichkeit. "Wenn der Plan umgesetzt werden soll, müssen dafür auch die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden. Ansonsten bleibt er nur ein Papiertiger, so Eiden.

Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes hatte sich VENRO intensiv beteiligt und die Erfahrungen der Mitgliedsorganisationen eingebracht. Die Arbeitsgruppe "Behinderung und Entwicklung" setzt sich seit 2001 dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Durchführung von Projekten berücksichtigt und beteiligt werden.

Der Weltbehindertenbericht, der 2011 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltbank herausgegeben worden ist, zeigt deutlich, dass ohne eine angemessene Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) zur Armutsbekämpfung und Förderung von Bildung und Gesundheit nicht erreicht werden können. Weltweit leben rund eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung.
 
www.bmz.de/aktionsplan-inklusion
www.venro.org


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