VOR EINEM JAHR: BGH ERKLÄRT ABSCHIEBEHAFT FÜR DUBLIN-FÄLLE RECHTSWIDRIG
Nach der Dublin-Verordnung im Asylrecht ist in der Regel der erste Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig, über den die EU betreten wurde. Ausländer, die aufgrund dieser Regelung nicht in Deutschland bleiben dürfen, wurden oftmals in Abschiebehaft genommen. Diese Praxis ist nicht grundsätzlich zulässig, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, sondern darf nur bei "erheblicher Fluchtgefahr" angewandt werden.
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