Konferenz mit:
Die Menschenrechte haben in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts einen immensen Bedeutungsgewinn erfahren. Das weitgespannte Regelwerk der Vereinten Nationen mit über siebzig Konventionen und Resolutionen formuliert grundlegende und weitreichende menschenrechtliche Standards. Doch bei allen diesen Anstrengungen in der Normsetzung bleiben die Herausforderungen eklatant: Menschenrechte werden verletzt und müssen im politischen Alltag gegen Widerstände umgesetzt werden, die wirtschaftliche und soziale Ungleichheit wächst, die planetarischen Grenzen werden dramatisch überschritten. Die völkerrechtlichen Antworten auf diese Gemengelage sind noch immer unzulänglich: Entweder weil internationale Abkommen fehlen, oder vorhandene Abkommen
keine ausreichenden Durchsetzungsinstrumente haben.
Lücken in der Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Staaten, Unternehmen und supranationalen Organisationen, die sogenannten Accountability Gaps, bleiben eine zentrale Herausforderung – und damit die Frage, wie sie geschlossen werden können. Im Jahr 2015, in dem – neben anderen wichtigen UN Prozessen –unter der Ägide der UN mit den Sustainable Development Goals und der
Post-2015-Agenda neue normative und konkrete Ziele zur Bewältigung der globalen Armuts- und Umweltkrise formuliert werden sollen, kommt dieser Frage eine besondere Bedeutung zu.
Die Heinrich-Böll-Stiftung und das Deutsche Institut für Menschenrechte wollen vor diesem Hintergrund Verantwortung und Rechenschaftspflicht für die Umsetzung der universellen Menschenrechte und internationaler Abkommen in den Blick nehmen.
Eine Kooperation der Heinrich-Böll-Stiftung mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte.