grundgesetz

 

Bonn. - Die UNO-Flüchtlingshilfe hat anlässlich des 75. Jahrestages des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die "herausragende Bedeutung unserer Verfassung für den Schutz der Menschenrechte" hervorgehoben. Das Grundgesetz garantiere zentrale Freiheitsrechte, darunter das Recht auf Asyl, die Meinungsfreiheit und die Unantastbarkeit der Menschenwürde. 

„Das Grundgesetz ist ein Fundament unserer demokratischen Gesellschaft und eine zentrale Säule des Schutzes von Geflüchteten,“ erklärte die Vorstandsvorsitzende der UNO-Flüchtlingshilfe, Dr. Ricarda Brandts. „Gerade in Zeiten wachsender globaler Krisen und Konflikte ist es unerlässlich, dass wir diese Werte als starkes Symbol für Freiheit und Gerechtigkeit hochhalten und verteidigen.“  

Das Recht auf Asyl, geregelt in Artikel 16a, ist in Deutschland ein von der Verfassung besonders geschütztes Recht. Es stellt sicher, dass Menschen, die politisch verfolgt werden und fliehen müssen, in Deutschland Schutz finden. „In einer Welt, in der die Zahl der Vertriebenen auf einem historischen Höchststand ist, müssen wir an diesem Recht festhalten und es aktiv verteidigen,“ betonte Dr. Brandts.  

Die Meinungsfreiheit, verankert in Artikel 5 des Grundgesetzes, ist ein unverzichtbares Gut, das nicht nur den Bürger*innen Deutschlands, sondern auch Menschen auf der Flucht in unserem Land Schutz bietet., so die UNO-Flüchtlingshilfe. Sie ermögliche es, Unrecht anzusprechen und Veränderungen zu fordern, was in vielen Herkunftsländern der Geflüchteten nicht möglich sei.  

Die Menschenwürde, die in Artikel 1 des Grundgesetzes als unantastbar erklärt wird, bildet das ethische und rechtliche Fundament aller weiteren Rechte. Sie erinnert daran, dass jeder Mensch, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Status, mit gleicher Würde und Respekt behandelt werden muss. „Wir, die Gesellschaft, tragen die Verantwortung, diese Prinzipien zu wahren und Geflüchteten eine Chance auf ein sicheres und würdevolles Leben zu bieten", sagte Brandts.

Quelle: uno-fluechtlingshilfe.de

Screenshot: Bundesgesetzblatt von 1949

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