rafael correa chevron 200Quito. - Der spanische Erdölkonzern Repsol hat der Regierung von Ecuador angedroht, das südamerikanische Land vor einem internationalen Schiedsgericht wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen Bestimmungen zum Investitionsschutz zur Zahlung von 250 Millionen US-Dollar zu verklagen. Das berichtet die spanische Tageszeitung "El Confidencial". Die beabsichtigte Klage von Repsol gehe auf einen langjährigen Konflikt zurück, heißt es in dem Bericht. Die Regierung Ecuadors wirft Repsol und dessen Partnerunternehmen OCP vor, durch die Verlagerung der Repsol-Filiale auf die Caiman-Inseln Steuern hinterzogen zu haben.

Die beiden Unternehmen betreiben in Ecuador unter anderem eine rund 500 Kilometer lange Gaspipeline, Repsol ist außerdem an der Erdölförderung beteiligt.

Zugleich seien die ursprünglichen Kosten für die Pipeline durch schlechtes Management von 600.000 US-Dollar auf den doppelten Betrag angewachsen. Durch fiktive Kredite mit einem Zinssatz von 18 Prozent soll das Unternehmen seine Kosten und damit die Baukosten künstlich erhöht haben. Präsident Rafael Correa stellte indes die Lizenz für ein Erdölprojekt von Repsol in Frage, sollte das Unternehmen nicht bereit sein, mehr zu investieren.

Ohne auf die Anschuldigungen der Regierung Ecuadors einzugehen, prüft Repsol nun eine Klage vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID/CIADI, das bei der Weltbank angesiedelt ist.

In der Vergangenheit hat Ecuador wiederholt solche internationalen Schiedsgerichte kritisiert. Nach Meinung der ecuadorianischen Regierung würden diese einseitig zugunsten von multinationalen Konzernen entscheiden und seien in ihrer Entscheidungsfindung intransparent.

Die Förderung von fossilen Brennstoffen in Ecuador macht 13 Prozent der Gesamtproduktion von Repsol aus. Neben dem aktuellen Konflikt sind noch weitere Klagen von Repsol gegen Ecuador bei Schiedsgerichten anhängig.

Foto - Ecuadors Präsident Rafael Correa – hier bei einer Kampagne gegen Umweltschäden des US-Erdölkonzerns Chevron:© flickr.comLizenz: CC by 2.0

(Dieser Artikel ist zuerst auf amerika21.de erschienen. Er wird im Rahmen einer Content-Partnerschaft auf epo.de publiziert.)


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