medica logoKöln. - Landesflüchtlingsunterkünfte brauchen endlich ein auf die Bedürfnisse geflüchteter Frauen abgestimmtes Gewaltschutzkonzept. Das haben die Frauenrechtsorganisation medica mondiale und der Kölner Flüchtlingsrat in einem an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen gerichteten Positionspapier gefordert.

Rund eine Million Menschen flüchtete im Jahr 2015 vor Krieg und Vertreibung, vor Verfolgung und Diskriminierung in die Bundesrepublik Deutschland. Unter ihnen sind Frauen und Mädchen, die die gefährliche Reise nach Deutschland auf sich genommen haben, um ihr Leben und das ihrer Kinder zu retten. Sie sind nicht nur mit traumatischen Flucht- und Gewalterfahrungen, den Erinnerungen an den Krieg und etwaigen Verlusten von Familienangehörigen oder FreundInnen konfrontiert.

In Deutschland angekommen, erleben sie oftmals erneut Gewalt. Damit Unterkünfte für Geflüchtete nicht zu einem rechtsfreien Raum werden und um die dort lebenden Frauen effektiv vor Gewalt durch MitbewohnerInnen und/oder das Heimpersonal zu schützen, müssen laut medica mondiale folgende Standards erfüllt werden:

1. Privatsphäre: Frauen und Mädchen müssen so sicher wie möglich untergebracht werden. Hierzu gehört, dass alle Schlafräume abschließbar sein müssen. Alleinreisende Frauen sind in Frauenunterkünften und sobald wie möglich dezentral unterzubringen.

2. Rückzugs- und Schutzräume: Frauen und Mädchen müssen sich in jeder Unterkunft, insbesondere auch in Massenunterkünften und Hallen, an sichere und ruhige Orte zurückziehen können.

3. Zugang zu Informationen und Rechten: Frauen und Mädchen müssen niedrigschwellig über ihre Rechte informiert werden, um diese auch in Anspruch nehmen zu können. Hierfür muss es regelmäßig schriftliche und mündliche Informationsangebote in geschützten Räumen geben. Außerdem sollen es in jeder Unterkunft unabhängige Frauenbeauftragte benannt werden.

4. Null-Toleranz-Politik: Gewalt in jeglicher Form ist ausdrücklich und öffentlich durch die BetreiberInnen, Betreuungsorganisationen und Sicherheitsdienste abzulehnen. Jede Unterkunft ist verpflichtet, eine Gewaltschutzrichtlinie zu erarbeiten, die an die Bedingungen der jeweiligen Unterkunft angepasst ist. Das Personal muss wissen, an wen es sich wann, wie und in welcher Form bei Übergriffen und Gewalt wenden soll.

5. Stabilisierendes Umfeld: Familien- und Freundesverbunde müssen auf Wunsch bei der Umverteilung und Zuweisung berücksichtigt werden. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Stabilisierung gewaltbetroffener Menschen.

6. Monitoring und Evaluation: Die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten muss dokumentiert und nach einem Jahr ausgewertet werden. Best Practice Beispiele sollen gesammelt, Mängel bei der Umsetzung behoben und Maßnahmen ergänzt und angepasst werden.

Das ausführliche Positionspapier finden Sie hier als PDF zum Download.
Mit diesen 11 Tipps für den Umgang mit geflohenen Frauen wie auch Männern unterstützt medica mondiale Haupt- und Ehrenamtliche in der Arbeit mit Zufluchtsuchenden.

Quelle: medicamondiale.org


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