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Die Ngorongoro Conservation Area Authority (NCAA) hat den Abschluss eines Abkommens mit der chinesischen Regierung bekannt gegeben, das den Ausbau des Tourismus im Ngorongoro Naturschutzgebiet zum Ziel hat. "In dem Heimatgebiet der Maasai, aus dem die tansanische Regierung das indigene Volk seit 2019 vertreibt, möchte sie nun den Tourismus ausbauen. Das führt ihr eigenes Argument, Natur- und Artenschutz vor übermäßigem menschlichem Einfluss zu schützen, völlig ad absurdum“, kritisierte Christoph Hahn, Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker, am heutigen Dienstag (30.01) in Göttingen.

Teil des Abkommens sind laut NCAA mehrere Bau- und Modernisierungsmaßnahmen, darunter ein modernes geologisches Forschungsinstitut mitsamt Museum sowie mehrere Aussichtsplattformen für Touristen. Der tansanische Kommissar für kulturelles Erbe und Geologie erklärte, der Ausbau der Tourismusattraktionen solle Touristen zu einem längeren Aufenthalt bewegen. "Für die Maasai ist nun unverkennbar deutlich, dass die Naturschutz-Rhetorik der Regierung von Anfang an verlogen war. Die gewaltsame Vertreibung der Maasai folgt wirtschaftlichen Interessen", erklärte Joseph Oleshangay, Maasai-Aktivist und Rechtsanwalt. "Viele der Investitionen sollen an Orten geschehen, an denen die Regierung kein weidendes Vieh duldet, weil sie dafür zu wertvoll seien. Aber sie bauen moderne Infrastruktur. Das ist unlogisch. Die Forschungseinrichtungen werden an Orten geplant, die für die Weidehaltung unseres Viehs in Mungororoni ideal sind. Dort werden sie vor allem nach Rohstoffvorkommen suchen", so Oleshangay weiter.

Seit 2019 vertreibt die tansanische Regierung die Maasai aus zwei Naturschutzgebieten im Serengeti-Ökosystem. Teilweise unter Anwendung von direkter Gewalt, teils sollen die Maasai durch den Entzug von sozialen Versorgungseinrichtungen zum Umzug gedrängt werden. Im Ngorongoro-Gebiet begründet die Regierung den Schritt mit dem gestiegenen Bevölkerungsdruck durch die wachsende Zahl von Maasai.

Quelle: www.gfbv.de


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