Bad Vilbel/Göttingen (epo). - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat deutschen Unternehmen vorgeworfen, für Menschenrechtsverletzungen beim Bau des Merowe-Staudammes im Nordsudan mitverantwortlich zu sein. Anlässlich des 5. Deutsch-Sudanesischen Wirtschaftsforums in Bad Vilbel dokumentierte die GfbV in einem 14seitigen Memorandum willkürliche Verhaftungen, Massaker und weitere Menschenrechtsverletzungen an mehreren zehntausend Umsiedlern bei dem Bau des umstrittenen Großstaudamms am Nil.
"Es ist skandalös, dass deutsche Firmen wie das in Bad Vilbel ansässige Unternehmen Lahmeyer International in dem von der deutschen Bundesregierung geförderten Wirtschaftsforum für den umstrittenen Mega-Staudamm werben können, während gleichzeitig im Sudan zehntausende Menschen vertrieben werden", kritisierte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius.
Die Ingenieur-Firma Lahmeyer International plane und koordiniere die Errichtung des Merowe-Staudammes als Generalunternehmer, während vor allem chinesische Unternehmen mit dem Bau betraut seien, berichtete die GfbV.
Mehr als 50.000 Kleinbauern und Nomaden der arabischen Volksgruppen der Manasir, Amri und Hamadab sollen nach Angaben der GfbV bis zur Fertigstellung des 1,8 Milliarden US-Dollar teuren Projektes im Jahr 2008 umgesiedelt werden. Mit dem Bau des Merowe-Dammes solle ein 174 Kilometer langer und vier Kilometer breiter Stausee entstehen, der die Energieversorgung des Sudan verbessern soll.
Bei Protesten gegen die gewaltsame Umsiedlung waren am 22. April drei Staudammgegner von Sicherheitskräften erschossen und 50 Personen verletzt worden. Nachdem am 30. September 2003 Sicherheitskräfte mit scharfer Munition, Plastikgeschossen und Tränengas gegen Frauen, Kinder und Männer bei einem Protest gegen Zwangsumsiedlungen vorgegangen waren, eskalierten die Auseinandersetzungen. "Mehrfach wurden Staudammgegner verhaftet und gefoltert", so die GfbV.
Die Kritiker des Merowe- Dammes lehnten den Bau des Großprojekts nicht grundsätzlich ab, protestierten jedoch gegen ihre Umsiedlung in unfruchtbare Wüstengebiete, nicht ausreichende Entschädigung und ihre fehlende Beteiligung an der Planung des Staudammes, berichtet die GfbV in ihrem Memorandum.
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