EEDBerlin/Bonn (epo.de). - In Bonn findet noch bis 16. Mai das 4. Treffen der Vertragsstaaten zum Protokoll zur Biologischen Sicherheit statt, ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das unter die Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD) fällt. Auf der Konferenz sollen Weichen gestellt werden für ein internationales Haftungsregime bei Schäden durch Gentechnik bei Landwirtschaft und Ernährung. Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) nimmt mit 20 seiner Partnerorganisationen aus aller Welt als Beobachter an der Konferenz teil.

Wenngleich gentechnisch veränderte Nutzpflanzen in nur wenigen Ländern kommerziell angebaut werden, drängen sie doch massiv auf den Weltmarkt. Fälle von Verunreinigungen mit Spuren von geänderten Gensequenzen und ihrer illegalen Verbreitung - sei es bei Saatgut oder bei Nahrungsmitteln - häufen sich. Landwirte, Gärtner und Imker befürchten eine schleichende Kontamination der Äcker, Umwelt und Ernten. Verbraucher wollen selbst entscheiden, ob Gentechnik auf ihre Tische und Teller kommt. Naturschutzgebiete, die biologische Vielfalt und wertvolle pflanzengenetische Ressourcen können in ihrer unverwechselbaren Eigenart gefährdet werden, wenn die neuartigen Pflanzen invasiv in Biotope einbrechen.

In der Mehrzahl der Entwicklungsländer, warnt der EED, mangelt es an den personellen und technischen Voraussetzungen zum Nachweis von gentechnischen Schäden. Die meisten Länder haben nicht die wissenschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten, den jeweiligen Verursacher auch im Ausland dingfest zu machen. Viele arme Länder drängten deshalb auf eine internationale Verpflichtung auf verbindliche Regelungen zu Haftung im Schadensfall. Hiergegen sträuben sich die exportierenden Staaten von gentechnisch veränderten Pflanzen und Produkten - hauptsächlich die USA, Kanada, China und Argentinien - und die Gentechnik-Konzerne aus Europa und aus den USA.

Das Protokoll zur Biologischen Sicherheit ("Cartagena-Protokoll") ist die einzige internationale Rechtsgrundlage dafür, wie im weltweiten Handel zwischen den Staaten der Umgang mit der Gentechnik in der Landwirtschaft und bei Nahrungsmitteln geregelt wird. Das Protokoll ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, dem bisher 147 Staaten beigetreten sind.  Schlüsselthemen und gleichzeitig heftigste Streitpunkte sind hier von Anfang an das Vorsorgeprinzip, die Kennzeichnung, die Haftung und die Definition sozio-ökonomischer Schäden. Nachdem die Haftungsfrage über lange Zeit verzögert wurde, soll nun in Bonn darüber entschieden werden.

Der EED berichtet auf der mehrsprachigen Website www.eed.de/biosafety bis 16. Mai regelmäßig über den Verlauf der Konferenz. In Videoclips kommentieren Unterhändler, Betroffene und Beobachter die Verhandlungen. Kurze Reportagen und anschauliche Features sollen die sperrige Thematik aufschließen. Die vom 19. - 30. Mai folgende Biodiversitätskonferenz wird vom EED ebenfalls dokumentiert (ab dem 19.5. unter www.eed.de/biodiv).

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