Genf (epo). - "Brot für die Welt", der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) und die Menschenrechtsorganisation FIAN (FoodFirst Informations- und Aktionsnetzwerk) haben der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, das Recht auf Nahrung in anderen Ländern zu verletzen. In ihrem Bericht, den sie der Menschenrechtskommission in Genf vorgelegt haben, dokumentieren sie sieben Fälle, in denen Deutschland zu solchen Menschenrechtsverletzungen beigetragen habe.

Durch die Beteiligung der Westdeutschen Landesbank (WestLB) an der Finanzierung einer Erdölpipeline in Ekuador trage Deutschland eine Mitverantwortung für die Verseuchung von Amazonasgebieten und die Zerstörung der Lebensgrundlagen indigener Gemeinschaften, so der Bericht. In Paraguay behindere ein deutsch-paraguayisches Investitionsabkommen aus dem Jahre 1993 die Umverteilung von Land eines deutschen Großgrundbesitzers an 120 Bauernfamilien. Entgegen der eigenen Verfassung verweigere Paraguay die Umverteilung, weil das Abkommen die Enteignung von Ländereien deutscher Staatsbürger verbiete. Der Bericht zitiert weitere Fälle in Mexiko, Israel, Indien, Tschad und Kamerun. In mehreren Ländern habe die Bundesregierung trotz Hinweisen der Zivilgesellschaft nicht verhindert, dass deutsche Unternehmen oder die Weltbank zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Der UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Nahrung, Prof. Jean Ziegler, bestätigte in seinem Bericht an die Menschenrechtskommission die Argumentationslinie der deutschen Organisationen, dass die reichen Länder in ihren Außenbeziehungen das Recht auf Nahrung beachten müssen. Solche völkerrechtlichen Pflichten gälten auch für ihr Mitwirken in internationalen Organisationen wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds IWF und der Welthandelsorganisation WTO. Die Politik der internationalen Organisationen habe in den vergangenen Jahrzehnten mitunter die Spielräume von Regierungen des Südens bei der Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung gravierend beschnitten.

Ziegler sprach von "extraterritorialen Verpflichtungen" der Staaten. Wenn ein Staat etwa durch Agrarsubventionen, Investitionsförderung oder fragwürdige Entwicklungsprojekte zu Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern beitrage, müsse er dafür zur Verantwortung gezogen werden. Kein Staat dürfe die Menschenrechtsabkommen ignorieren, wenn er andere internationale Verträge, etwa in der WTO, unterzeichne.

"Brot für die Welt", der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) und die FIAN begrüßen Zieglers Hinweis auf die extraterritorialen Staatenpflichten im Kontext der Globalisierung. Ziegler hatte sich in seinem Bericht ausdrücklich auf Handreichungen der drei Organisationen bezogen.

EED, FIAN und "Brot für die Welt" verfolgen nach eigenen Angaben derzeit mehr als 60 Fälle, die eine aktivere Menschenrechtspolitik der Bundesrepublik Deutschland erfordern würden. Wenn die Bundesregierung 2006 beim zuständigen UN-Ausschuss turnusgemäß einen Bericht über die Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte erstellt, wollen Brot für die Welt, EED und FIAN ihren "Parallelbericht" vorlegen.

>> FIAN Deutschland
>> Der Bericht (PDF-Datei)


Back to Top

Wir nutzen ausschließlich technisch notwendige Cookies auf unserer Website.