cbgDüsseldorf. - Die indische Patentbehörde Intellectual Property Appellate Board hat einen Einspruch der Firma BAYER gegen eine Zwangslizenz für das Krebsmedikament Nexavar abgewiesen. Das Patentamt hatte im März der Firma Natco eine Lizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffs Sorafenib erteilt, weil BAYER das Medikament in Indien weder in ausreichender Menge noch zu einem erschwinglichen Preis angeboten hatte.

"Mit Hilfe von Patenten können Pharma-Unternehmen wahre Mondpreise für neue Medikamente verlangen", erklärte Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. "Die Rechtfertigung, nur mit solch hohen Einnahmen ließe sich die Entwicklung neuer Präparate finanzieren, geht dabei an der Realität vorbei: Mehr als doppelt so viel wie für die Forschung geben BAYER und Co. für Werbung und Marketing aus."

Mimkes erinnerte daran, dass auch westliche Länder bis in die 70er Jahre keine Patente auf Medikamente akzeptierten, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern. "Zwangslizenzen sind ein im Handelsrecht der Welthandelsorganisation verankertes Instrument, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Medikamente. Ein Erfolg von BAYER hätte daher schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung gehabt, besonders für Patienten in armen Ländern."

Eine Therapie mit Nexavar hatte monatlich rund 5.700 Dollar gekostet - mehr als das durchschnittliche Jahreseinkommen in Indien. BAYER hatte sich der Aufforderung des Patentamts widersetzt, die Forschungskosten offen zu legen, mit denen der exorbitante Preis gerechtfertigt wurde. Die Firma Natco hingegen brachte das Krebsmedikament für nur drei Prozent des ursprünglichen Preises auf den Markt. Das indische Unternehmen zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent des Verkaufspreises an BAYER.

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