Im November 2014 trat ein Gesetz in Kraft, das Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärte. Auf einer Tagung der Universität Konstanz diskutieren Experten am 29. Juni über die Erfahrungen mit der Reform und die Rechtslage in anderen EU-Staaten. Im Anschluss diskutieren sie über die "Zukunft der Abschiebehaft".