Im Mai 2016 beschloss der Bundestag in einer hastigen Reaktion auf die Silvester-Vorfälle 2015 am Kölner Hauptbahnhof, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Doch bislang hat der Bundesrat den entsprechenden Gesetzentwurf nicht ratifiziert. In der Länderkammer fehlten ihm drei Stimmen zur Mehrheit. Nach dem Terroranschlag im Dezember in Berlin und weiteren Ereignissen in der Silvesternacht 2016 in Köln haben Politiker/innen unterschiedlicher politischer Couleur die Debatte erneut aufgebracht und ihre bisherige Position öffentlich in Frage gestellt.
Doch sind die drei Maghreb-Länder tatsächlich sicher? Nach dem deutschen Grundgesetz und der EU-Verfahrensrichtlinie kann ein Staat nur dann zum sicheren Herkunftsstaat bestimmt werden, wenn dort generell und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind. Ob diese Bedingungen für die Maghreb-Länder erfüllt sind, darüber herrschen geteilte Meinungen.
Im Rahmen der Abendveranstaltung diskutieren Experten aus Deutschland und der Region das Konzept des sicheren Herkunftslandes, die bisherigen Erfahrungen hiermit (z.B. auf dem West-Balkan) und die Folgen einer solche Einstufung für Marokko, Algerien und Tunesien. Nicht zuletzt steht auch die Frage zur Debatte, was dieser Einstufungsprozess praktisch, aber auch politisch und rechtlich für das deutsche Asyl-System bedeuten würde.
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