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Startseite Wirtschaft Landwirtschaft Europäisches Patentamt widerruft Pelargonium-Patent
Europäisches Patentamt widerruft Pelargonium-Patent PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Redaktion   
Dienstag, den 26. Januar 2010 um 14:32 Uhr
acb_100München (epo.de). - Das Europäische Patentamt in München hat das Patent des Karlsruher Pharmaunternehmens Schwabe auf Pelargonium vollständig widerrufen. "Wir freuen uns, dass mit dem Urteil Schwabe das Recht aberkannt wurde, die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens aus Südafrika zu monopolisieren", kommentierte Mariam Mayet vom African Center for Biosafety (ACB) die Entscheidung. Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) sprach von einem großen Erfolg im Kampf gegen Biopiraterie.

Ausschlaggebend für die Entscheidung der Einspruchsabteilung war nach Angaben des EED die fehlende Erfindungshöhe. Bei dem Patent des Pharmaunternehmens Schwabe zur Extraktion der Wirkstoffe aus der südafrikanischen Pelargonium-Wurzel für die Herstellung des Bronchitis-Mittels Umckaloabo handele es sich nach Auffassung der Einspruchsabteilung nicht um eine Erfindung, sondern um ein Verfahren, das bereits in einschlägigen Handbüchern beschrieben wurde. Das African Center for Biosafety hatte, zusammen mit der Schweizer Nichtregierungsorganisation "Erklärung von Bern" und unterstützt vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED), Einspruch beim Patentamt eingelegt.

Mit der bekannten Erkältungsarznei "Umckaolabo", dessen Basis Pelargonium ist, erwirtschafte die Firma Schwabe seit Jahren Gewinne, ohne diese gemäss UN-Biodiversitätskonvention mit der lokalen Gemeinschaft in Südafrika zu teilen, kritisierte die Schweizer Organisation "Erklärung von Bern" (EvB). "Das Patent hätte nie erteilt werden dürfen", sagte EvB-Sprecher François Meienberg. "Dass dies trotzdem geschah, wirft ein schlechtes Licht auf die Prüfabteilung des Europäischen Patentamtes."

"Das Ziel war, dass das Patent zurückgezogen wird. Das haben wir geschafft", bilanzierte Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst. Nun müsse es darum gehen, auf internationaler Ebene, etwa im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die derartige Patente nicht zulasse und die Interessen der Menschen in Entwicklungsländern stärke.

www.eed.de
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 26. Januar 2010 um 14:47 Uhr
 

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