gfbvGöttingen. - Der Bürgerkrieg im Sudan eskaliert. Dies hat nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) katastrophale Folgen für die Zivilbevölkerung. Die Organisation appellierte deshalb am Mittwoch an den Weltsicherheitsrat, sich jetzt nachdrücklich dafür einzusetzen, dass humanitäre Helfer freien Zugang zu Notleidenden bekommen. Derzeit würden Hilfsbemühungen in der Regel behindert oder unterbunden.

"Es ist ein Skandal, dass der Weltsicherheitsrat seit der Eskalation des Bürgerkrieges in den Provinzen Südkordofan und Blauer Nil im Juni 2011 weitgehend untätig geblieben ist", kritisierte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. "Wenn schon keine Friedensinitiativen entwickelt werden, dann muss wenigstens darauf bestanden werden, dass die Bürgerkriegsparteien das humanitäre Völkerrecht beachten." UN-Generalsekretär Ban Ki Moon berichtet dem Weltsicherheitsrat am Mittwoch über die Lage im Sudan.

Seit der letzten Sudan-Resolution des Weltsicherheitsrates vom 29. Juli habe sich die Lage dramatisch verschärft, erklärte die GfbV. Inzwischen seien nach Informationen der Vereinten Nationen in Südkordofan und dem Blauen Nil rund 417.000 Menschen auf der Flucht. 50.000 Bürgerkriegsflüchtlinge hätten im benachbarten Südsudan Zuflucht gesucht. 30.000 von ihnen seien aus der Provinz Blauer Nil gekommen, etwa 20.000 aus Südkordofan. Nach Äthiopien hätten sich 36.000 Menschen gerettet.

Bis zum Jahresende werde sich die Zahl der in den Nachbarländern um Aufnahme bittenden Bürgerkriegsflüchtlinge auf mehr als 100.000 Menschen erhöhen, befürchtet die GfbV. Allein in der Provinz Oberer Nil im Südsudan träfen täglich 650 neue Flüchtlinge aus der umkämpften Region Blauer Nil ein. "Die Fluchtbewegung wird noch weiter zunehmen, weil die Bauern aufgrund des Krieges keine Nahrungsmittel anbauen können und die Versorgung der Zivilbevölkerung immer schwieriger wird", sagte Delius.

Offiziell verweigere die sudanesische Regierung aus "Sicherheitsbedenken" unabhängigen humanitären Helfern den Zugang in die Bürgerkriegsgebiete. "Doch dies ist ein vorgeschobenes Argument, da auch in offiziell 'befriedeten' Landesteilen des Sudan regelmäßig humanitäre Helfer entführt oder Opfer anderer Übergriffe werden", erklärte Delius. "Die sudanesischen Behörden wollen ohne lästige Augenzeugen Krieg führen und verletzen daher grundlegende Regeln des humanitären Völkerrechts. Hilfe für die notleidende Zivilbevölkerung zu verweigern ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und kann vom Internationalen Strafgerichtshof geahndet werden."

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