Die Strafverfolgung schwerer Menschenrechtsverletzungen nach einer gesellschaftlichen Transformation gilt als wesentlicher Bestandteil der Aufarbeitung eines überwundenen Unrechtsregimes. Wann aber verlangen die Menschenrechte die Strafverfolgung von Amtsträgern? Welche Erfahrungen hat Deutschland mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der NS-Herrschaft und von DDR-Unrecht gemacht? In welchem Verhältnis stehen nationale und internationale Strafjustiz? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn Strafverfolgung auf nationaler Ebene scheitert?
Die Veranstaltungsreihe "Transitional Justice. Instrumente - Erfahrungen - Herausforderungen" ist eine Kooperation der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Stiftung EVZ.
Koordination: Prof. Dr. Anja Mihr, Humboldt-Viadrina Center of Governance through Human Rights, Berlin